Arbeitsschutz
Der Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen, mit denen die körperliche und geistige Unversehrtheit der Beschäftigten bei der Arbeit gewährleistet werden. Dazu zählen alle nötigen rechtlichen, organisatorischen, technischen und medizinischen Präventivmaßnahmen. Ziel ist in erster Linie die Abwehr von Gefahren, Schäden, Belästigungen und vermeidbaren Belastungen. Die Gestaltung humaner Arbeitsplätze, Arbeitsabläufe und Arbeitsumgebungen gehört ebenfalls zum Arbeitsschutz.
Grundlegende Arbeitsschutzvorschriften enthält das Arbeitsschutzgesetz. Spezielle Arbeitsschutzbereiche werden z.B. in folgenden wichtigen Gesetzen und Rechtsverordnungen geregelt:
- Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz)
- Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
- Betriebssicherheitsverordnung
- Gefahrstoffverordnung
- Arbeitsstättenverordnung.
Für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften ist in erster Linie der Arbeitgeber verantwortlich. Die zuständigen Länderbehörden (insbesondere die Gewerbeaufsicht) überwachen die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften. Die Berufsgenossenschaften sind als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für den Erlass von Unfallverhütungsvorschriften, die neben den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften zu beachten sind, zuständig. Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften wird von den Aufsichtsdiensten der Berufsgenossenschaften überwacht.