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Arbeitszeit

Die Rahmenbedingungen für die Gestaltung der Arbeitszeit in Deutschland sind im Arbeitszeitgesetz geregelt. Das Arbeitszeitgesetz gilt grundsätzlich für alle Arbeiter und Angestell­ten und die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. Das Gesetz verzichtet darauf, weitergehende gesetzliche Vorgaben für die Arbeitszeitgestaltung zu machen, als dies für die Gewährleistung des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer erforderlich ist. Insbesondere regelt es die tägliche Höchstarbeitszeit, die Pausen und die Mindestruhezeit im Anschluss an die Arbeitszeit sowie das grundsätzliche Verbot der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen. Im Rahmen des Gesetzes wird die konkret zu leistende Arbeitszeit per Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung bzw. durch Arbeitsvertrag festgelegt.

Die Überwachung des Arbeitszeitgesetzes ist Aufgabe der Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer (Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Arbeitsschutz).

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