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Probleme am Arbeitsplatz

Entspricht mein Lohn den tariflichen Bestimmungen? Habe ich als Arbeitnehmer Anspruch auf Weihnachtsgeld? Kann mein Arbeitgeber Überstunden verlangen? Welchen Anspruch auf Erholungsurlaub habe ich? Was passiert bei Krankheit oder Arbeitsunfällen? Informationen und Hilfe bei Problemen am Arbeitsplatz bieten auch der Betriebsrat in den Betrieben bzw. der Personalrat in Dienststellen der öffentlichen Verwaltung.

Auch bei Diskriminierungen oder Mobbing am Arbeitsplatz durch Kollegen oder Vorgesetzte kann unter anderem der Betriebsrat der richtige Ansprechpartner sein. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, das Persönlichkeitsrecht und die Gesundheit seiner Arbeitnehmer zu schützen.

Arbeitnehmer haben vielfältige rechtliche Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen. Sie können sich bei den zuständigen betrieblichen Stellen informieren oder sich durch ihre Gewerkschaft oder einen Anwalt beraten und ggfs. gerichtlich vertreten lassen. Vor den Arbeitsgerichten erster Instanz besteht kein Anwaltszwang. Die Rechtsantragsstellen der Arbeitsgerichte dürfen zwar keine Rechtsberatung im Einzelfall vornehmen, sind allerdings bei der formgerechten Erstellung von Klageschriften behilflich. Gegebenenfalls kann für die Prozessführung auch Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden.

Information: Weitere Informationen finden Sie im Serviceangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit unter Hyperlink: www.bmwa.bund.de bzw. über das Infotelefon des Ministeriums zum Arbeitsrecht unter der Rufnummer 0180 5 615 003 (0,12 €/Min.) sowie beim Deutschen Gewerkschaftsbund unter Hyperlink: www.dgb.de bzw. Hyperlink: www.migration-online.de.

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