Wohnungsmiete
„Die Miete“ ist der Betrag, den der „Mieter“ jeden Monat für die Wohnung an den „Vermieter“ bezahlen muss (auch „die Monatsmiete“). Zu dieser „Kaltmiete“ kommen die „Nebenkosten“ hinzu: z.B. Gebühren für Müllabfuhr, für Straßen- und Hausreinigung, die Heizung und für die Wasserversorgung. Alle zusammen ergeben die sogenannte „Warmmiete“. Einige Nebenkosten wie die Heizkosten sind vom persönlichen Verbrauch abhängig, andere werden je nach Wohnungsgröße auf die Mieter eines Hauses umgerechnet. Strom, Telefon und in der Regel auch Gas werden nicht über den Vermieter, sondern direkt von den Anbietern bezogen. Dafür schließt man Verträge mit den entsprechenden Anbietern ab.
Die Miet-Nebenkosten und die Kosten für Strom bzw. Gasversorgung werden jeden Monat mit einer Pauschalsumme berechnet. Einmal im Jahr bekommt der Mieter eine genaue Jahresabrechnung. Damit werden angefallene Differenzen abgerechnet.
Der Mietspiegel informiert über die Höhe der Mietkosten für Wohnungen in einer Stadt. Hier kann kontrolliert werden, ob die Höhe der Miete angemessen und zulässig ist. Den Mietspiegel bekommt man im Rathaus oder aber auch bei einem Mieterverein (s.u.). Sollte die Miete unzulässig hoch sein, kann man sich bei einem Rechtsanwalt oder vom Mieterschutz-Verein beraten lassen und gegen die Miethöhe rechtlich vorgehen.