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Wohnen

Wohnungssuche

Wohnung

In den Tageszeitungen werden ständig Wohnungen angeboten. Die meisten Angebote stehen in den Wochenendausgaben (Samstags-Ausgabe). Diese Angebote finden sich bei den sogenannten „Kleinanzeigen“ oder im „Immobilienteil“. Hier gibt es die „Wohnangebote“ oder „Vermietungen“. Bei den Angeboten ist entweder eine Telefonnummer angegeben, bei der man sich melden kann, oder ein anonymes „Kennwort“, eine sogenannte „Chiffre“. In diesem Fall muss eine schriftliche Bewerbung um die Wohnung an die Tageszeitung geschickt werden. Die Tageszeitung vermittelt die Briefe dann weiter.

Will man mit einer Kleinanzeige in der Tageszeitung eine Wohnung suchen, ruft man am besten die Geschäftsstelle der Tageszeitung an und lässt sich beraten. Kleinanzeigen sind meist kostenpflichtig.

Die meisten Zeitungen haben auch eine Internetseite. Dort kann unabhängig von speziellen Ausgaben nach Wohnungen recherchiert oder eine Wohnungsanzeige aufgegeben werden. Mittlerweile werden schon spezielle Services angeboten, die sich auf die Vermittlung von Wohnungen spezialisiert haben. In manchen größeren Städten gibt es zudem Publikationen, die ausschließlich Immobilienangebote und -gesuche enthalten. Ferner besteht die Möglichkeit sich über das Internet ein Bild des Wohnungsmarktes der jeweiligen Stadt zu machen und Angebote einzusehen.

In den Zeitungsanzeigen werden Sie viele Abkürzungen finden, die über Details der Wohnung informieren. Einige Abkürzungen:

Makler

Makler bzw. Immobilienmakler sind private Firmen, die Wohnungen vermitteln. Die Adressen finden Sie im Telefonbuch „Gelbe Seiten“ (Stichwort Makler oder Immobilienmakler). Meist verlangen diese Firmen für ihre Arbeit eine Provision, die sogenannte „Courtage“.

Wohnungsamt

Bei der Wohnungssuche kann man sich auch im Wohnungsamt der Stadt erkundigen. Hier gibt es Informationen über die Wohnungsgesellschaften in der Stadt. Sie bieten Wohnungen zur Vermietung an.

Wohnberechtigungsschein und Wohngeld

Ein Wohnberechtigungsschein (kurz: WBS) ist für Wohnungen notwendig, die mit staatlicher Unterstützung gebaut wurden und deren Mieten deswegen günstiger sind. Der Wohnberechtigungsschein ist nur dann erhältlich, wenn man über ein geringes Einkommen verfügt. Bezieher niedriger Einkommen können unter Umständen im Rathaus einen Zuschuss für die Miete beantragen, das sogenannte Wohngeld.

Wohnungsmiete

„Die Miete“ ist der Betrag, den der „Mieter“ jeden Monat für die Wohnung an den „Vermieter“ bezahlen muss (auch „die Monatsmiete“). Zu dieser „Kaltmiete“ kommen die „Nebenkosten“ hinzu: z.B. Gebühren für Müllabfuhr, für Straßen- und Hausreinigung, die Heizung und für die Wasserversorgung. Alle zusammen ergeben die sogenannte „Warmmiete“. Einige Nebenkosten wie die Heizkosten sind vom persönlichen Verbrauch abhängig, andere werden je nach Wohnungsgröße auf die Mieter eines Hauses umgerechnet. Strom, Telefon und in der Regel auch Gas werden nicht über den Vermieter, sondern direkt von den Anbietern bezogen. Dafür schließt man Verträge mit den entsprechenden Anbietern ab.

Die Miet-Nebenkosten und die Kosten für Strom bzw. Gasversorgung werden jeden Monat mit einer Pauschalsumme berechnet. Einmal im Jahr bekommt der Mieter eine genaue Jahresabrechnung. Damit werden angefallene Differenzen abgerechnet.

Mietspiegel

Der Mietspiegel informiert über die Höhe der Mietkosten für Wohnungen in einer Stadt. Hier kann kontrolliert werden, ob die Höhe der Miete angemessen und zulässig ist. Den Mietspiegel bekommt man im Rathaus oder aber auch bei einem Mieterverein (s.u.). Sollte die Miete unzulässig hoch sein, kann man sich bei einem Rechtsanwalt oder vom Mieterschutz-Verein beraten lassen und gegen die Miethöhe rechtlich vorgehen.

Mietvertrag

Mietet man eine Wohnung, bekommt man einen Mietvertrag. Der Mietvertrag beinhaltet die meisten Angaben zur Wohnung (zum Beispiel die Höhe der Miete, die Größe der Wohnung, Zahl der Zimmer). Zudem legt der Mietvertrag die Pflichten und Rechte von Vermieter und Mieter fest (Kündigungsfristen, Haustiere etc.). Mit der Unterschrift erklären sich beide mit den Bedingungen des Vertrages einverstanden. Allerdings gibt es bestimmte rechtliche Regelungen, die die Klauseln von Mietverträgen in ihrer Gültigkeit einschränken. Die meisten Vermieter bestehen darauf, dass man ein Konto hat.

Kaution

Für eine Wohnung muss als Sicherheit für den Vermieter meistens eine Kaution bezahlt werden. Die Höhe der Kaution beträgt meistens ein oder zwei zusätzliche Monatsmieten (Kaltmiete). Sie darf jedoch maximal das dreifache einer Nettokaltmiete betragen. Die Kaution muss verzinst werden und wird deshalb meist auf einem Kautionskonto bei einer Bank angelegt. Der Mieter bekommt sie zuzüglich der angefallenen Zinsen zurück, wenn die Wohnung innerhalb der vereinbarten Fristen gekündigt und verlassen wird. Der Vermieter kann aber unter Umständen anfallende Reparaturkosten von der Kaution abziehen.

Mieterschutz

Mieterschutz-Vereine vertreten die Interessen von Mietern. Viele Mietverhältnisse sind unproblematisch. Wenn es jedoch zu Konflikten mit dem Vermieter kommt, unterstützen Mietervereine ihre Mitglieder. Büros von Mieterschutzvereinen gibt es in den meisten größeren Städten. Im Internet findet man den Deutschen Mieterbund unter Hyperlink: www.mieterbund.de.

Haustiere

Hund1

Ob Haustiere in der Wohnung erlaubt sind, ist mit dem Vermieter zu klären. Will sich ein Mieter in einer bereits bezogenen Wohnung ein Haustier anschaffen, erfährt er die Regelungen entweder aus seinem Mietvertrag oder bei der Hausverwaltung. Als Haustiere gelten Hunde, Katzen, Vögel, Hamster, Meerschweinchen etc. Die Haltung von Nutztieren wie Schafen, Schweinen usw. ist in Privatwohnungen generell nicht erlaubt.

Hundebesitzer müssen eine Hundesteuer bezahlen und bestimmte Pflichtimpfungen beachten. Informationen dazu gibt es im Rathaus. Für sogenannte Kampfhunde und andere als gefährlich eingestufte Hunderassen gelten besondere Vorschriften zur Haltung. Hundebesitzer sind dazu verpflichtet – auch wenn dies häufig missachtet wird- die „Hinterlassenschaften“ ihres Hundes zu beseitigen.

Hausmeister, Hausverwaltung

In Häusern mit vielen Mietparteien gibt es meistens einen „Hausmeister“ oder eine „Hausverwaltung“. Ein Hausmeister oder die Hausverwaltung ist für organisatorische Fragen und Reparaturen im Haus oder in der Wohnung zuständig.

Hausordnung

Für größere Häuser mit vielen Mietern gibt es meistens eine Hausordnung. In der Hausordnung sind durch den Vermieter die Fragen geregelt, die das Zusammenleben im Haus betreffen. Zum Beispiel die Reinigung des Hausflures (man sagt auch: „Treppenhaus“) und Ruhezeiten.

Winterdienst und Kehrwoche

Putzen

Gibt es keinen Hausmeister, sind die Mieter dazu verpflichtet, im Winter den Schnee und das Eis vor dem Haus zu beseitigen. Das ist meistens im Mietvertrag beschrieben. Besteht diese Verpflichtung, ist der jeweilige Mieter für solche Verletzungen haftbar, die durch seine Nachlässigkeit entstanden sind. Darüber hinaus ist es in manchen Regionen üblich, wöchentlich die Straße zu kehren.

Nachbarn

Gartenzwerg

Nachbarn sind die anderen Mieter in einem Wohnhaus und in angrenzenden Häusern. In Deutschland stellen sich meist die neuen Mieter ihren direkten Nachbarn vor (z.B. auf der selben Etage). Dieser Brauch ist natürlich freiwillig. Manche freuen sich über neue Gesichter. Anderen ist es gleichgültig, wer in ihrem Haus wohnt.

Kündigung und Kündigungsschutz

Für den Mieter gelten bei der Wohnungskündigung bestimmte Kündigungsfristen. Sie sind im Mietvertrag bzw. im Mietrecht geregelt. Bei unbefristeten Mietverträgen beträgt die Kündigungsfrist in der Regel drei Monate. Der Vermieter kann das Mietverhältnis nicht ohne Weiteres kündigen („Mieterschutz“). Bei Konflikten sollte man sich rechtlich beraten lassen.

Umzug

Bezieht man eine neue Wohnung in der selben oder einer anderen Stadt und ändert damit seinen Wohnsitz, muss man sich bei den Behörden anmelden. Anmeldeformulare sind im Rathaus und in Papiergeschäften erhältlich (sogenannte „Meldebögen“). Das Einwohnermeldeamt befindet sich meist im Rathaus. Hier werden die Einwohner der Stadt registriert. Oft gelten bestimmte Fristen, die einzuhalten sind. Man sollte mit der Anmeldung nicht zögern, sondern sie direkt nach dem Umzug vornehmen.

Wenn man in eine andere Wohnung zieht und sich damit die Adresse bzw. Anschrift ändert, besteht die Möglichkeit, bei der Post einen „Nachsendeantrag“ zu stellen. Mit ihm wird die Post automatisch für sechs Monate oder ein Jahr an die neue Adresse geschickt. Dieser Service ist allerdings kostenpflichtig. Generell empfiehlt es sich jedoch, die neue Anschrift zügig ihren Korrespondenten z.B. Behörden, Krankenkassen etc. mitzuteilen.

Wohngemeinschaften

Will man keine eigene Wohnung anmieten, sondern zunächst nur in einem möblierten Zimmer wohnen, kann man sich an eine Mitwohnzentrale wenden, die Zimmer vermittelt. Weitere Angebote stehen in der Zeitung. „WG“, ist die Abkürzung für Wohngemeinschaft. „WG-Zimmer“ werden häufig ohne Möbel, manchmal aber auch möbliert vermietet. Eine weitere Möglichkeit sind Aushänge an den Universitäten. Viele Studenten, die für eine begrenzte Zeit an einem anderen Ort studieren, vermieten ihre Zimmer unter. Das heißt, dass die Wohnungen oder Zimmer ohne eigenen Mietvertrag mit der Hausverwaltung angeboten werden. Man schließt lediglich einen Untermietvertrag ab.