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Wohnungsmiete

„Die Miete“ ist der Betrag, den der „Mieter“ jeden Monat für die Wohnung an den „Vermieter“ bezahlen muss (auch „die Monatsmiete“). Zu dieser „Kaltmiete“ kommen die „Nebenkosten“ hinzu: z.B. Gebühren für Müllabfuhr, für Straßen- und Hausreinigung, die Heizung und für die Wasserversorgung. Alle zusammen ergeben die sogenannte „Warmmiete“. Einige Nebenkosten wie die Heizkosten sind vom persönlichen Verbrauch abhängig, andere werden je nach Wohnungsgröße auf die Mieter eines Hauses umgerechnet. Strom, Telefon und in der Regel auch Gas werden nicht über den Vermieter, sondern direkt von den Anbietern bezogen. Dafür schließt man Verträge mit den entsprechenden Anbietern ab.

Die Miet-Nebenkosten und die Kosten für Strom bzw. Gasversorgung werden jeden Monat mit einer Pauschalsumme berechnet. Einmal im Jahr bekommt der Mieter eine genaue Jahresabrechnung. Damit werden angefallene Differenzen abgerechnet.

Mietspiegel

Der Mietspiegel informiert über die Höhe der Mietkosten für Wohnungen in einer Stadt. Hier kann kontrolliert werden, ob die Höhe der Miete angemessen und zulässig ist. Den Mietspiegel bekommt man im Rathaus oder aber auch bei einem Mieterverein (s.u.). Sollte die Miete unzulässig hoch sein, kann man sich bei einem Rechtsanwalt oder vom Mieterschutz-Verein beraten lassen und gegen die Miethöhe rechtlich vorgehen.

Mietvertrag

Mietet man eine Wohnung, bekommt man einen Mietvertrag. Der Mietvertrag beinhaltet die meisten Angaben zur Wohnung (zum Beispiel die Höhe der Miete, die Größe der Wohnung, Zahl der Zimmer). Zudem legt der Mietvertrag die Pflichten und Rechte von Vermieter und Mieter fest (Kündigungsfristen, Haustiere etc.). Mit der Unterschrift erklären sich beide mit den Bedingungen des Vertrages einverstanden. Allerdings gibt es bestimmte rechtliche Regelungen, die die Klauseln von Mietverträgen in ihrer Gültigkeit einschränken. Die meisten Vermieter bestehen darauf, dass man ein Konto hat.

Kaution

Für eine Wohnung muss als Sicherheit für den Vermieter meistens eine Kaution bezahlt werden. Die Höhe der Kaution beträgt meistens ein oder zwei zusätzliche Monatsmieten (Kaltmiete). Sie darf jedoch maximal das dreifache einer Nettokaltmiete betragen. Die Kaution muss verzinst werden und wird deshalb meist auf einem Kautionskonto bei einer Bank angelegt. Der Mieter bekommt sie zuzüglich der angefallenen Zinsen zurück, wenn die Wohnung innerhalb der vereinbarten Fristen gekündigt und verlassen wird. Der Vermieter kann aber unter Umständen anfallende Reparaturkosten von der Kaution abziehen.

Mieterschutz

Mieterschutz-Vereine vertreten die Interessen von Mietern. Viele Mietverhältnisse sind unproblematisch. Wenn es jedoch zu Konflikten mit dem Vermieter kommt, unterstützen Mietervereine ihre Mitglieder. Büros von Mieterschutzvereinen gibt es in den meisten größeren Städten. Im Internet findet man den Deutschen Mieterbund unter Hyperlink: www.mieterbund.de.

Haustiere

Hund1

Ob Haustiere in der Wohnung erlaubt sind, ist mit dem Vermieter zu klären. Will sich ein Mieter in einer bereits bezogenen Wohnung ein Haustier anschaffen, erfährt er die Regelungen entweder aus seinem Mietvertrag oder bei der Hausverwaltung. Als Haustiere gelten Hunde, Katzen, Vögel, Hamster, Meerschweinchen etc. Die Haltung von Nutztieren wie Schafen, Schweinen usw. ist in Privatwohnungen generell nicht erlaubt.

Hundebesitzer müssen eine Hundesteuer bezahlen und bestimmte Pflichtimpfungen beachten. Informationen dazu gibt es im Rathaus. Für sogenannte Kampfhunde und andere als gefährlich eingestufte Hunderassen gelten besondere Vorschriften zur Haltung. Hundebesitzer sind dazu verpflichtet – auch wenn dies häufig missachtet wird- die „Hinterlassenschaften“ ihres Hundes zu beseitigen.

Hausmeister, Hausverwaltung

In Häusern mit vielen Mietparteien gibt es meistens einen „Hausmeister“ oder eine „Hausverwaltung“. Ein Hausmeister oder die Hausverwaltung ist für organisatorische Fragen und Reparaturen im Haus oder in der Wohnung zuständig.

Hausordnung

Für größere Häuser mit vielen Mietern gibt es meistens eine Hausordnung. In der Hausordnung sind durch den Vermieter die Fragen geregelt, die das Zusammenleben im Haus betreffen. Zum Beispiel die Reinigung des Hausflures (man sagt auch: „Treppenhaus“) und Ruhezeiten.

Winterdienst und Kehrwoche

Putzen

Gibt es keinen Hausmeister, sind die Mieter dazu verpflichtet, im Winter den Schnee und das Eis vor dem Haus zu beseitigen. Das ist meistens im Mietvertrag beschrieben. Besteht diese Verpflichtung, ist der jeweilige Mieter für solche Verletzungen haftbar, die durch seine Nachlässigkeit entstanden sind. Darüber hinaus ist es in manchen Regionen üblich, wöchentlich die Straße zu kehren.

Nachbarn

Gartenzwerg

Nachbarn sind die anderen Mieter in einem Wohnhaus und in angrenzenden Häusern. In Deutschland stellen sich meist die neuen Mieter ihren direkten Nachbarn vor (z.B. auf der selben Etage). Dieser Brauch ist natürlich freiwillig. Manche freuen sich über neue Gesichter. Anderen ist es gleichgültig, wer in ihrem Haus wohnt.

Kündigung und Kündigungsschutz

Für den Mieter gelten bei der Wohnungskündigung bestimmte Kündigungsfristen. Sie sind im Mietvertrag bzw. im Mietrecht geregelt. Bei unbefristeten Mietverträgen beträgt die Kündigungsfrist in der Regel drei Monate. Der Vermieter kann das Mietverhältnis nicht ohne Weiteres kündigen („Mieterschutz“). Bei Konflikten sollte man sich rechtlich beraten lassen.