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Wohnungssuche

Wohnung

In den Tageszeitungen werden ständig Wohnungen angeboten. Die meisten Angebote stehen in den Wochenendausgaben (Samstags-Ausgabe). Diese Angebote finden sich bei den sogenannten „Kleinanzeigen“ oder im „Immobilienteil“. Hier gibt es die „Wohnangebote“ oder „Vermietungen“. Bei den Angeboten ist entweder eine Telefonnummer angegeben, bei der man sich melden kann, oder ein anonymes „Kennwort“, eine sogenannte „Chiffre“. In diesem Fall muss eine schriftliche Bewerbung um die Wohnung an die Tageszeitung geschickt werden. Die Tageszeitung vermittelt die Briefe dann weiter.

Will man mit einer Kleinanzeige in der Tageszeitung eine Wohnung suchen, ruft man am besten die Geschäftsstelle der Tageszeitung an und lässt sich beraten. Kleinanzeigen sind meist kostenpflichtig.

Die meisten Zeitungen haben auch eine Internetseite. Dort kann unabhängig von speziellen Ausgaben nach Wohnungen recherchiert oder eine Wohnungsanzeige aufgegeben werden. Mittlerweile werden schon spezielle Services angeboten, die sich auf die Vermittlung von Wohnungen spezialisiert haben. In manchen größeren Städten gibt es zudem Publikationen, die ausschließlich Immobilienangebote und -gesuche enthalten. Ferner besteht die Möglichkeit sich über das Internet ein Bild des Wohnungsmarktes der jeweiligen Stadt zu machen und Angebote einzusehen.

In den Zeitungsanzeigen werden Sie viele Abkürzungen finden, die über Details der Wohnung informieren. Einige Abkürzungen:

Makler

Makler bzw. Immobilienmakler sind private Firmen, die Wohnungen vermitteln. Die Adressen finden Sie im Telefonbuch „Gelbe Seiten“ (Stichwort Makler oder Immobilienmakler). Meist verlangen diese Firmen für ihre Arbeit eine Provision, die sogenannte „Courtage“.

Wohnungsamt

Bei der Wohnungssuche kann man sich auch im Wohnungsamt der Stadt erkundigen. Hier gibt es Informationen über die Wohnungsgesellschaften in der Stadt. Sie bieten Wohnungen zur Vermietung an.

Wohnberechtigungsschein und Wohngeld

Ein Wohnberechtigungsschein (kurz: WBS) ist für Wohnungen notwendig, die mit staatlicher Unterstützung gebaut wurden und deren Mieten deswegen günstiger sind. Der Wohnberechtigungsschein ist nur dann erhältlich, wenn man über ein geringes Einkommen verfügt. Bezieher niedriger Einkommen können unter Umständen im Rathaus einen Zuschuss für die Miete beantragen, das sogenannte Wohngeld.

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