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Integrationskurse

Ab dem 1. Januar 2005 haben bestimmte Gruppen neu einwandernder Ausländer einen Rechtsanspruch auf einen öffentlich geförderten Integrationskurs. Der Integrationskurs umfasst einen 600stündigen Deutschkurs und einen Orientierungskurs, in dem Grundkenntnisse über die deutsche Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte vermittelt werden.

Einen Anspruch auf einen solchen Integrationskurs haben Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten, wenn sie erstmals eine Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken (Arbeitsaufnahme, Selbstständige), zum Zwecke des Familiennachzuges (Ehegatten, Familienangehörige), aus humanitären Gründen (nach Artikel 16a des Grundgesetzes anerkannte Asylberechtigte, nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge) oder eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Der Anspruch gilt für zwei Jahre nach der Einreise bzw. zwei Jahre nach der Erteilung des Aufenthaltstitels. Auch Spätaussiedler sowie deren Ehegatten sind anspruchsberechtigt.

Kein Anspruch besteht, wenn Ihr Aufenthalt nur vorübergehend ist oder Sie bereits über fortgeschrittene Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Auch Kinder und Jugendliche, die zur Schule gehen, haben keinen festen Anspruch. Gleiches gilt für EU-Bürger. Diese können jedoch dann teilnehmen, wenn noch Plätze frei sind. Da Unionsbürger jedoch nicht schlechter als Drittstaater behandelt werden dürfen, wird voraussichtlich kein Unionsbürger abgewiesen werden. Falls dies doch geschieht, können Sie sich rechtlich beraten lassen.

Wer sich nicht auf einfache Art und Weise in deutscher Sprache verständigen kann oder von der Ausländerbehörde dazu aufgefordert wird, muss an dem Integrationskurs teilnehmen.

Ob Sie einen Integrationskurs besuchen können oder sogar müssen, erfahren Sie bei Ihrer Ausländerbehörde. Dort erhalten Sie auch einen Berechtigungsschein zur Kursteilnahme und eine Liste mit den Sprachkursanbietern, die geeignete Kurse im Programm haben. Am Ende des Kurses muss eine Prüfung abgelegt werden. Wenn Sie diesen Test erfolgreich bestehen, können Sie z.B. schneller eingebürgert werden.

Information: Achtung! Wenn Sie nicht an den Integrationskursen teilnehmen, obwohl die Ausländerbehörde Sie dazu verpflichtet hat, kann dies bei der Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis berücksichtigt werden! Falls Sie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beziehen, drohen möglicherweise Leistungskürzungen.

Die Kosten für den Integrationskurs werden von der öffentlichen Hand übernommen. Allerdings kann ein Teilnehmer je nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen an den Kosten beteiligt werden. Für Spätaussiedler sowie deren Ehegatten ist die Teilnahme an einem Integrationskurs kostenlos.

Nähere Informationen unter Hyperlink: www.bamf.de oder Telefon 0911 - 943 63 90

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