Deutsch lernen
Deutschkenntnisse helfen in Beruf und Alltag. Doch der Volksmund sagt: „Deutsche Sprache, schwere Sprache.“ Daher: Nur nicht aufgeben! Für die, die noch kein Deutsch sprechen, hilft anfangs ein kleines Wörterbuch mit wichtigen Wörtern und Sätzen für den Alltag. Ausführliche Wörterbücher und Lehrbücher, zum Teil mit Kassetten und CDs, gibt es in fast allen Buchhandlungen. Wer unter fachlicher Anleitung und nicht alleine lernen will, sollte einen Sprachkurs besuchen.
Integrationskurse
Ab dem 1. Januar 2005 haben bestimmte Gruppen neu einwandernder Ausländer einen Rechtsanspruch auf einen öffentlich geförderten Integrationskurs. Der Integrationskurs umfasst einen 600stündigen Deutschkurs und einen Orientierungskurs, in dem Grundkenntnisse über die deutsche Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte vermittelt werden.
Einen Anspruch auf einen solchen Integrationskurs haben Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten, wenn sie erstmals eine Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken (Arbeitsaufnahme, Selbstständige), zum Zwecke des Familiennachzuges (Ehegatten, Familienangehörige), aus humanitären Gründen (nach Artikel 16a des Grundgesetzes anerkannte Asylberechtigte, nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge) oder eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Der Anspruch gilt für zwei Jahre nach der Einreise bzw. zwei Jahre nach der Erteilung des Aufenthaltstitels. Auch Spätaussiedler sowie deren Ehegatten sind anspruchsberechtigt.
Kein Anspruch besteht, wenn Ihr Aufenthalt nur vorübergehend ist oder Sie bereits über fortgeschrittene Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Auch Kinder und Jugendliche, die zur Schule gehen, haben keinen festen Anspruch. Gleiches gilt für EU-Bürger. Diese können jedoch dann teilnehmen, wenn noch Plätze frei sind. Da Unionsbürger jedoch nicht schlechter als Drittstaater behandelt werden dürfen, wird voraussichtlich kein Unionsbürger abgewiesen werden. Falls dies doch geschieht, können Sie sich rechtlich beraten lassen.
Wer sich nicht auf einfache Art und Weise in deutscher Sprache verständigen kann oder von der Ausländerbehörde dazu aufgefordert wird, muss an dem Integrationskurs teilnehmen.
Ob Sie einen Integrationskurs besuchen können oder sogar müssen, erfahren Sie bei Ihrer Ausländerbehörde. Dort erhalten Sie auch einen Berechtigungsschein zur Kursteilnahme und eine Liste mit den Sprachkursanbietern, die geeignete Kurse im Programm haben. Am Ende des Kurses muss eine Prüfung abgelegt werden. Wenn Sie diesen Test erfolgreich bestehen, können Sie z.B. schneller eingebürgert werden.
Achtung! Wenn Sie nicht an den Integrationskursen teilnehmen, obwohl die Ausländerbehörde Sie dazu verpflichtet hat, kann dies bei der Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis berücksichtigt werden! Falls Sie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beziehen, drohen möglicherweise Leistungskürzungen.
Die Kosten für den Integrationskurs werden von der öffentlichen Hand übernommen. Allerdings kann ein Teilnehmer je nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen an den Kosten beteiligt werden. Für Spätaussiedler sowie deren Ehegatten ist die Teilnahme an einem Integrationskurs kostenlos.
Nähere Informationen unter www.bamf.de oder Telefon 0911 - 943 63 90
Sprachkurse
Auch wenn Sie keinen Integrationskurs besuchen, können Sie ihre Deutschkenntnisse natürlich verbessern und unter verschiedenen Sprachkursangeboten wählen. Wo Sprachkurse angeboten werden, kann man z.B. bei Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände, im Rathaus oder in Universitäten erfragen. In vielen Städten gibt es Sprachkurse an der „Volkshochschule“. Vielleicht ist auch ein Internationales Kulturzentrum in der Nähe, welches Deutsch-Unterricht anbietet. Kommerzielle Sprachschulen, die Sprachkurse anbieten, findet man in den „Gelben Seiten“ unter „Sprachschulen“ oder im Internet.
Eine weitere Möglichkeit sind so genannte „Tandem-Kurse“. Ein Tandem ist eigentlich ein Fahrrad für zwei Personen. Beim Tandem-Sprachkurs lernt man aber nicht Radfahren, sondern trifft sich mit einem deutschen Muttersprachler, der die deutsche Sprache unterrichtet. Der Tandem-Partner führt dafür in die eigene Muttersprache ein. In größeren Städten gibt es Agenturen, die Tandem-Partner vermitteln. Mit einer Kleinanzeige in der Lokalzeitung kann man seinen Tandem-Partner auch selber suchen.
Die von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich hohen Kosten für den Unterricht sind nicht unbedingt ein Nachweis für die Qualität des Angebotes. Bei der Auswahl sollte man darauf achten, wie viele Unterrichtsstunden angeboten werden und wie viele Teilnehmer an einem Kurs teilnehmen. Der Unterricht kann eventuell intensiver und erfolgreicher sein, wenn die Teilnehmerzahl klein ist. Auch kommerzielle Sprachschulen bieten Deutschkurse an. Günstiger sind zumeist die Kurse der Volkshochschulen und anderer gemeinnütziger Träger.
Online Deutschkurse finden Sie etwa unter www.redaktion-d.de oder www.vhs-kampus.de.
Aus- und Weiterbildung
In Deutschland gibt es eine große Zahl von Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Erwachsene. Ausbildungen können in Betrieben, an Fachschulen, Fachhochschulen oder Universitäten absolviert werden.
Wer in Deutschland studieren möchte, muss sowohl die Zulassungsbedingungen für die Universitäten wie auch für die einzelnen Studienfächer erfüllen. Informationen über die Zulassungsbedingungen, die Anerkennung von Abschlüssen und über zulassungsrelevante Sprachkenntnisse etc. erhalten Sie über den Deutschen Akademischen Austauschdienst (www.daad.de), die Arbeits- und Zulassungsstelle für internationale Studienbewerbungen (Assist) e.V. (www.uni-assist.de) und das Goethe Institut (www.goethe.de).
Volkshochschulen (www.vhs.de) bieten ein umfangreiches Angebot allgemeiner, kultureller und berufsbezogener Weiterbildung an. Sie sind Weiterbildungszentren der Gemeinden und stehen jedem offen.
Wenn Sie einen Schulabschluss nachholen möchten, eine berufliche Qualifikation anstreben oder eine berufliche Umschulung für Sie sinnvoll ist, bieten sich private Institute oder kommerzielle Weiterbildungseinrichtungen an. Aber auch betriebliche oder kirchliche Einrichtungen sind in der Erwachsenenbildung sehr aktiv. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, so genannte berufsbegleitende Abend- oder Fernstudiengänge zu belegen. Fernlehrgänge sind zeit- und ortsunabhängig, sie beziehen dabei die klassischen „Lehrbriefe“ und zunehmend neue Formen des „e-learning“ zum angeleiteten Selbststudium mit ein.
In fast allen Bundesländern haben Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen einen Anspruch auf Bildungsurlaub, d. h. eine Freistellung von der Arbeit zur Weiterbildung. Nur in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es keine Bildungsfreistellungsgesetze. Die Anspruchsberechtigung, aber auch die Dauer des Bildungsurlaubs für politische, berufliche oder kulturelle Weiterbildung ist in den Ländern unterschiedlich geregelt. Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Betriebs- bzw. Personalrat, bei den Gewerkschaften oder aber unter www.bildungsurlaub.de.