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Bundestag und Bundesrat

Reichstag

Das Parlament der Bundesrepublik ist der „Bundestag“ in der Hauptstadt Berlin. Der Bundestag setzt sich aus den gewählten Bundestagsabgeordneten zusammen. Das Wahlsystem ist eine Mischung aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht. Die Bundestagsabgeordneten werden zur Hälfte direkt und zur Hälfte über Landeslisten der Parteien gewählt.

Der Bundestag ist das höchste gesetzgebende Organ der Bundesrepublik. Bundesgesetze werden vom Bundestag beschlossen.

Als föderale parlamentarische Demokratie wirken die 16 Bundesländer am politischen System der Bundesrepublik mit. Deshalb können viele Gesetze und Verordnungen nur unter Mitwirkung der Bundesländer verabschiedet werden. Ihr Versammlungsort ist der Bundesrat, der auch als „Länderkammer“ bezeichnet wird. Er hat seinen Sitz ebenfalls in Berlin und setzt sich aus Mitgliedern der Landesregierungen zusammen.

Hyperlink: www.bundestag.de

Hyperlink: www.bundesrat.de

Bundestag im Reichstagsgebäude

Das Gebäude, in dem die Sitzungen des Bundestags stattfinden, ist das Reichstagsgebäude. Es wurde Ende des 19.Jahrhunderts zur Zeit des „Deutschen Reiches“ gebaut – daher der Name Reichstagsgebäude.

Die Politiker im Bundestag sind die Bundestagsabgeordneten. Sie werden „Mitglieder des Bundestages“ (MdB) genannt.

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