Bundespräsident und Bundeskanzler
Das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik ist der Bundespräsident. Seine Aufgabe ist die Staatsrepräsentation, wobei ihm keine politischen Entscheidungsbefugnisse zustehen. Er wird auf die Dauer von fünf Jahren durch die sogenannte Bundesversammlung gewählt, die aus Mitgliedern des Bundestages, der gleichen Zahl von Mitgliedern der Volksvertretungen der Länder und Personen des öffentlichen Lebens gebildet wird.
Regierungschef ist der Bundeskanzler. Er und seine Minister (u.a. Außenminister, Finanzminister, Innenminister) bilden das „Kabinett“ bzw. die Regierung. Der Bundeskanzler bestimmt laut Grundgesetz die Richtlinien der Politik. Innerhalb dieser Richtlinien leiten die Bundesminister ihre Geschäftsbereiche selbstständig und eigenverantwortlich. Für die Wahl des Bundeskanzlers ist eine Mehrheit der Mitglieder des Bundestages notwendig.
- Konrad Adenauer, CDU (1949-1963)
- Ludwig Erhard, CDU (1963-1966)
- Kurt Georg Kiesinger, CDU (1966-1969)
- Willy Brandt, SPD (1969-1974)
- Helmut Schmidt, SPD (1974-1982)
- Helmut Kohl, CDU (1982-1998)
- Gerhard Schröder, SPD (seit 1998)