Staat und Recht
Das Grundgesetz
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ (Art. 1 Abs. 1 GG)
„(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtssprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“ (Art. 20 Abs. 1, 2 und 3 GG)
Das Grundgesetz (kurz: GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. In den Artikeln, die im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen stehen, sind die grundlegenden staatlichen System- und Wertentscheidungen festgelegt. Sie umfassen insbesondere die dem Einzelnen zustehenden und verfassungsmäßig garantierten Grundrechte. Änderungen des Grundgesetzes bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
Bundestag und Bundesrat
Das Parlament der Bundesrepublik ist der „Bundestag“ in der Hauptstadt Berlin. Der Bundestag setzt sich aus den gewählten Bundestagsabgeordneten zusammen. Das Wahlsystem ist eine Mischung aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht. Die Bundestagsabgeordneten werden zur Hälfte direkt und zur Hälfte über Landeslisten der Parteien gewählt.
Der Bundestag ist das höchste gesetzgebende Organ der Bundesrepublik. Bundesgesetze werden vom Bundestag beschlossen.
Als föderale parlamentarische Demokratie wirken die 16 Bundesländer am politischen System der Bundesrepublik mit. Deshalb können viele Gesetze und Verordnungen nur unter Mitwirkung der Bundesländer verabschiedet werden. Ihr Versammlungsort ist der Bundesrat, der auch als „Länderkammer“ bezeichnet wird. Er hat seinen Sitz ebenfalls in Berlin und setzt sich aus Mitgliedern der Landesregierungen zusammen.
www.bundestag.de
www.bundesrat.de
Das Gebäude, in dem die Sitzungen des Bundestags stattfinden, ist das Reichstagsgebäude. Es wurde Ende des 19.Jahrhunderts zur Zeit des „Deutschen Reiches“ gebaut – daher der Name Reichstagsgebäude.
Die Politiker im Bundestag sind die Bundestagsabgeordneten. Sie werden „Mitglieder des Bundestages“ (MdB) genannt.
Bundespräsident und Bundeskanzler
Das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik ist der Bundespräsident. Seine Aufgabe ist die Staatsrepräsentation, wobei ihm keine politischen Entscheidungsbefugnisse zustehen. Er wird auf die Dauer von fünf Jahren durch die sogenannte Bundesversammlung gewählt, die aus Mitgliedern des Bundestages, der gleichen Zahl von Mitgliedern der Volksvertretungen der Länder und Personen des öffentlichen Lebens gebildet wird.
Regierungschef ist der Bundeskanzler. Er und seine Minister (u.a. Außenminister, Finanzminister, Innenminister) bilden das „Kabinett“ bzw. die Regierung. Der Bundeskanzler bestimmt laut Grundgesetz die Richtlinien der Politik. Innerhalb dieser Richtlinien leiten die Bundesminister ihre Geschäftsbereiche selbstständig und eigenverantwortlich. Für die Wahl des Bundeskanzlers ist eine Mehrheit der Mitglieder des Bundestages notwendig.
www.bundespraesident.de
www.bundeskanzler.de
www.bundesregierung.de
- Konrad Adenauer, CDU (1949-1963)
- Ludwig Erhard, CDU (1963-1966)
- Kurt Georg Kiesinger, CDU (1966-1969)
- Willy Brandt, SPD (1969-1974)
- Helmut Schmidt, SPD (1974-1982)
- Helmut Kohl, CDU (1982-1998)
- Gerhard Schröder, SPD (seit 1998)
Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste deutsche Gericht und hat seinen Sitz in Karlsruhe. Es entscheidet über Verfassungsbeschwerden von Bürgern und überprüft die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen. Die Bundesverfassungsrichter werden wegen ihrer Amtskleidung umgangssprachlich auch „Rote Roben“ genannt.
www.bundesverfassungsgericht.de
Bundesländer
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderaler Bundesstaat, der aus 16 Bundesländern besteht. Drei dieser Bundesländer sind sogenannte „Stadtstaaten“: Berlin, Bremen und Hamburg. Alle Bundesländer haben ebenfalls Parlamente (Landtage) und Regierungen (Landesregierungen). Die Regierungschefs sind die sogenannten Ministerpräsidenten, in den Stadtstaaten auch Erster oder Regierender Bürgermeister genannt. Die Wahlen zu den Länderparlamenten finden unabhängig von den Bundestagswahlen statt. Die Dauer der Legislaturperioden variiert in den einzelnen Bundesländern. In manchen Bundesländern wird alle vier und in anderen alle fünf Jahre gewählt.
Wahlen
Die Abgeordneten des Bundestages und der Landtage werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von denjenigen deutschen Staatsangehörigen gewählt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wählbar ist, wer volljährig ist.
Bundestagswahlen
Die Bundestagswahlen finden alle vier Jahre statt. Ebenso wie bei den Wahlen zu den meisten Landtagen – den Parlamenten der Bundesländer – haben alle Wahlberechtigten zwei Stimmen. Mit der „Erststimme“ wird ein Kandidat direkt im Wahlkreis gewählt (Mehrheitswahl). Mit der „Zweitstimme“ wird die Liste einer Partei gewählt (Verhältniswahl). Dabei ist die Zweitstimme die wichtigere. Denn der Anteil der Parteien an den Zweitstimmen entscheidet über die Sitzverteilung im Bundestag. Eine Partei ist nur dann im Bundestag vertreten, wenn sie bei den Zweitstimmen mindestens fünf Prozent erreicht („Fünf-Prozent-Hürde“) oder in mindestens drei Wahlkreisen bei den Erststimmen gewinnt.
Die Abgeordneten einer Partei bilden im Bundestag eine Fraktion. In den meisten Fällen bilden mehrere Fraktionen eine sogenannte „Koalition“. Sie garantiert bei Abstimmungen im Bundestag die „Mehrheitsverhältnisse“. Gleichsam bilden die Koalitionsfraktionen die Mehrheit für die Wahlen des Regierungschefs bzw. Bundeskanzlers und der Minister. Die Bundesregierung ist das Exekutivorgan des Bundes und besitzt ein Gesetzesinitiativrecht.
www.bundeswahlleiter.de
Wahlen zum Landtag und zum Europaparlament
In den 16 Bundesländern finden die Landtagswahlen alle vier bis fünf Jahre statt.
Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden europaweit einheitlich alle fünf Jahre statt. Das „Europaparlament“ ist das Parlament der Europäischen Union (kurz: EU). Die EU hat zur Zeit 25 Mitgliedstaaten. Die Bundesrepublik Deutschland ist Gründungsmitglied der EU. Als Staatsangehöriger eines Mitgliedslandes der EU kann man am jeweiligen Wohnort in Deutschland an den Wahlen zum Europaparlament teilnehmen.
Europäisches Parlament unter www.europarl.eu.int
Kommunalwahlen
Außer den Wahlen zum Bundestag und zu den Landtagen gibt es in allen Städten und Gemeinden – den Kommunen – Wahlen zum „Stadtrat“ oder „Gemeinderat“ bzw. zum „Kreistag“. Diese Institutionen werden oft auch „Kommunalparlamente“ genannt. Sie entscheiden im Rahmen der Bundes- und Landesgesetze selbstständig über alle Angelegenheiten der Kommune. Man spricht von „kommunaler Selbstverwaltung“. Oberster Repräsentant in den Städten und Gemeinden ist der „(Ober-) Bürgermeister“ oder der „Landrat“.
Ausländerwahlrecht und Ausländerbeirat
Das allgemeine Wahlrecht ist deutschen Staatsbürgern vorbehalten. Aber auch ohne deutschen Pass kann man unter bestimmten Voraussetzungen an Wahlen teilnehmen.
So können Unionsbürger seit 1994 aktiv und passiv an den Kommunalwahlen in ihrem Wohnort teilnehmen, wenn sie seit drei Monaten dort gemeldet sind. Passiv und aktiv meint, dass man nicht nur wählen, sondern sich auch selbst zur Wahl stellen kann.
Unionsbürger haben auch das Wahlrecht zum Europäischen Parlament, wenn sie von ihrem Wahlrecht in Deutschland und nicht in ihrem Heimatland Gebrauch machen wollen. Wer als Unionsbürger erstmals in Deutschland an einer Europawahl teilnehmen möchte, muss sich im Wählerverzeichnis seiner Gemeinde registrieren lassen. Auskunft gibt das Wahlamt der Stadtverwaltung.
Drittstaatsangehörige besitzen kein Wahlrecht zu Kommunal-, Landes-, Bundes- und Europaparlament. Für sie sind sogenannte Ausländerbeiräte die einzige Möglichkeit, Einfluss auf die Politik in ihrer Kommune zu nehmen. Ausländerbeiräte gibt es in vielen deutschen Städten und Gemeinden. Sie beraten und unterstützen die Kommunalpolitik bei ihrer Arbeit. Die ausländischen Mitglieder eines Ausländerbeirates werden zumeist in einer Urwahl durch die ausländische Bevölkerung in der Gemeinde gewählt.
Ob es in Ihrer Gemeinde einen Ausländerbeirat gibt, wie er gewählt wird und wie er arbeitet, erfahren Sie in der Stadtverwaltung.
Weitere Informationen zu Ausländerbeiräten gibt es beim Bundesausländerbeirat, einem Zusammenschluss zahlreicher Ausländerbeiräte, unter www.bundesauslaenderbeirat.de.
Parteien
Parteien sind durch die Verfassung fester Bestandteil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Sie bilden sich durch Vereinigungen von Bürgern, die für längere Zeit auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Bundestag oder einem Landtag teilnehmen wollen. Sie müssen allerdings eine ausreichende Garantie für die Ernsthaftigkeit ihrer Zielsetzung bieten sowie in ihrer inneren Ordnung demokratischen Grundsätzen entsprechen.
Parteien, die zur Zeit im Bundestag vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge:
-
Bündnis 90/DIE GRÜNEN (meist kurz „Grüne“ genannt)
www.gruene.de -
CDU – Christlich Demokratische Union
www.cdu.de -
CSU – Christlich Soziale Union (die „Schwesterpartei“ der CDU, auf das Bundesland Bayern beschränkt)
www.csu.de -
FDP – Freie Demokratische Partei (auch „Liberale“ genannt)
www.fdp.de -
PDS – Partei des Demokratischen Sozialismus
www.pds-online.de -
SPD – Sozialdemokratische Partei Deutschlands
www.spd.de
Über die Aufnahmebedingungen für Parteien informieren die jeweiligen Büros vor Ort. In der Regel können auch Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft Mitglied einer Partei werden. Neben den im Bundestag vertretenen Parteien gibt es noch zahlreiche Splitterparteien. Bei den Parteien „DVU“, „Republikaner“ oder „NPD“ handelt es sich um extrem nationalistische bzw. rechtsextremistische Parteien.
Viele ausführliche Informationen über Politik, Gesellschaft, Kultur und Wirtschaft in Deutschland sowie Ausgaben des Grundgesetzes gibt es bei der Bundeszentrale für politische Bildung.
Berliner Freiheit 7
53111 Bonn
Telefon: 01888 / 515-0
www.bpb.de
Und: Infos erhalten Sie auch bei den Landeszentralen für politische Bildung der einzelnen Bundesländer.
Rechtsstaatlichkeit
Kennzeichnend für den Rechtsstaat sind die Gewaltenteilung und die Bindung der Staatsgewalt an Gesetz und die Verfassung.
Funktional wird zwischen der gesetzgebenden Gewalt (Legislative), der ausführenden Gewalt (Exekutive) und der rechtsprechenden Gewalt (Judikative) unterschieden. Diese Funktionen werden unabhängigen Staatsorganen (Parlamenten, Regierung, Gerichten) zugewiesen. Nach dem Grundgesetz sind alle Staatsorgane, auch der Gesetzgeber, der verfassungsmäßigen Ordnung unterworfen. Verwaltung und Gerichte sind an Gesetz und Recht gebunden. Alle Staatsgewalt muss die Achtung und den Schutz der Menschenwürde (Art. 1 GG) zur obersten Leitlinie ihres Handelns machen. Dem Einzelnen werden Grundrechte garantiert, auf die er sich gegenüber dem Staat berufen kann. Wenn er meint, durch staatliches Handeln in einem seiner Grundrechte verletzt zu sein, steht ihm der Rechtsweg bis hin zur Verfassungsbeschwerde zur Verfügung, das heißt eine Entscheidung der Verwaltung kann durch unabhängige Gerichte überprüft werden.
Die Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik besteht aus fünf Zweigen:
- Die “ordentlichen” Gerichte, wie z.B. das Amtsgericht, sind zuständig für Strafsachen, Zivilsachen einschließlich der Ehe- und Familiensachen.
- Die Arbeitsgerichte sind zuständig für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis.
- Die Verwaltungsgerichte sind zuständig für alle öffentlich-rechtlichen Prozesse im Verwaltungsrecht.
- Die Sozialgerichte entscheiden in Streitigkeiten aus dem Gesamtbereich der Sozialversicherung.
- Die Finanzgerichte befassen sich mit Steuer- und Abgabesachen.
Die Rechtssprechung wird in Deutschland von unabhängigen Berufsrichtern wahrgenommen. Die meisten Richter sind auf Lebenszeit bestellt und in ihrer Rechtssprechung nur an Recht und Gesetz gebunden.
Die Staatsanwälte sind in Strafverfahren tätig. Ihnen obliegt die Ermittlung und Aufklärung des Sachverhalts bei Vorliegen eines Verdachts einer Straftat.
Rechtsanwälte üben als unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten einen freien Beruf aus. Ihre Bezahlung richtet sich nach festgelegten Gebühren. Personen mit niedrigem Einkommen können Prozesskostenhilfe erhalten.
Pluralismus und Subsidiarität
Die politische und gesellschaftliche Diskussion wird wesentlich von den politischen Parteien, den vielen Interessenvertretungen aus Wirtschaft und Gesellschaft, Bürgerinitiativen, wissenschaftlichen Instituten und den Medien bestimmt. Es wird vom „Pluralismus“ in der Meinungsbildung und in der öffentlichen Diskussion gesprochen.
Eine Liste der größeren und bekannteren Vereinigungen, die in der Berichterstattung häufig genannt werden, sind im Anhang zusammengefasst.
Bürgerinitiativen sind Zusammenschlüsse von Einwohnern, die sich für gemeinsame politische, soziale, wirtschaftliche oder kulturelle Ziele engagieren.
Die Subsidiarität ist ein gesellschaftsethisches Prinzip, das die Entfaltung der individuellen Fähigkeiten, der Selbstbestimmung und der Selbstverantwortung befürwortet. Im Rahmen der Politik bedeutet dies, dass viele öffentliche Aufgaben in der Bundesrepublik von nicht-staatlichen Organisationen und den Kirchen wahrgenommen werden. Auch in Deutschland werden diese Organisationen oft mit der englischen Abkürzung „NGO“ bezeichnet (Non-Governmental-Organisations). Diese Aufgabenverteilung ist das „Subsidiaritätsprinzip“: Mit Ausnahme der sogenannten „hoheitlichen Aufgaben“ wie zum Beispiel die der Polizei, der Justiz und des Militärs soll der Staat möglichst viele gesellschaftliche Aufgaben an nicht-staatliche Organisationen und Verbände – die NGOs – abgeben, das heißt der jeweils unteren Instanz wird der Vorrang im Handeln gegenüber der oberen Instanz zugewiesen. Im staatlichen Bereich hat das Subsidiaritätsprinzip bisher für die Aufgabenverteilung zwischen Gemeinde und Staat, Kreisen und kreisangehörigen Gemeinden und zwischen Bund und Ländern Anwendung gefunden. Der Staat soll nur selbst aktiv werden, wenn Verbände und NGOs den Aufgaben nicht oder nicht ausreichend gewachsen sind. Die Arbeit der Verbände z.B. im sozialen und kulturellen Bereich wird überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert.
Viele soziale Aufgaben, von der Kinder- bis zur Seniorenbetreuung, von der Familien- bis zur Gesundheitsberatung, werden maßgeblich von „Wohlfahrtsverbänden“ übernommen. Zu ihnen gehören u.a.: die „Arbeiterwohlfahrt“ (AWO), „Der Paritätische Wohlfahrtsverband“ und das „Deutsche Rote Kreuz“ (DRK). Sie sind nicht konfessionell gebunden. Die „Diakonie“ bzw. das „Diakonische Werk“ ist der Verband der Evangelischen Kirche. Die „Caritas“ ist der Verband der Katholischen Kirche. Man kann sich aber unabhängig von der eigenen Religionszugehörigkeit an das „Diakonische Werk“ oder die „Caritas“ wenden. Neben den Wohlfahrtsverbänden existieren viele Vereine und Initiativen in den Regionen und Städten, die soziale und kulturelle Aufgaben übernehmen und sich politisch engagieren.
Eine Auflistung der Adressen gibt es im Kapitel Organisationen und Ansprechpartner.
Arbeitgeber und Gewerkschaften haben die durch das Grundgesetz geschützte Aufgabe, in einem schriftlichen Vertrag (Tarifvertrag) die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und –nehmer auszuhandeln (Tarifautonomie). Im Tarifvertrag sind Mindestnormen festgelegt, von denen nur dann abgewichen werden darf, wenn es den Arbeitnehmer begünstigt. Der Tarifvertrag legt z.B. die Höhe des Entgelts in den jeweiligen Lohn- oder Gehaltsgruppen fest (Entgelt-Tarifvertrag), indem er bestimmte Tätigkeitsmerkmale definiert; weiterhin werden Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche festgelegt.
Die Gewerkschaften als Tarifpartner sind die sozialen und wirtschaftlichen Interessenvertretungen der abhängig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, Beamte, Auszubildende). Die deutschen Gewerkschaften sind unabhängig vom Staat und den Parteien. Sie sind Einheitsgewerkschaften, die nach dem Industrieverbandsprinzip organisiert sind. Der Begriff Arbeitgeber wird oft als Abkürzung für die Verbände der Arbeitgeber, z.B. die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) oder den Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) verwendet.
Siehe auch Kapitel Individuelles und kollektives Arbeitsrecht