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Kündigung und Kündigungsschutz

Für den Mieter gelten bei der Wohnungskündigung bestimmte Kündigungsfristen. Sie sind im Mietvertrag bzw. im Mietrecht geregelt. Bei unbefristeten Mietverträgen beträgt die Kündigungsfrist in der Regel drei Monate. Der Vermieter kann das Mietverhältnis nicht ohne Weiteres kündigen („Mieterschutz“). Bei Konflikten sollte man sich rechtlich beraten lassen.

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