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Umzug

Bezieht man eine neue Wohnung in der selben oder einer anderen Stadt und ändert damit seinen Wohnsitz, muss man sich bei den Behörden anmelden. Anmeldeformulare sind im Rathaus und in Papiergeschäften erhältlich (sogenannte „Meldebögen“). Das Einwohnermeldeamt befindet sich meist im Rathaus. Hier werden die Einwohner der Stadt registriert. Oft gelten bestimmte Fristen, die einzuhalten sind. Man sollte mit der Anmeldung nicht zögern, sondern sie direkt nach dem Umzug vornehmen.

Wenn man in eine andere Wohnung zieht und sich damit die Adresse bzw. Anschrift ändert, besteht die Möglichkeit, bei der Post einen „Nachsendeantrag“ zu stellen. Mit ihm wird die Post automatisch für sechs Monate oder ein Jahr an die neue Adresse geschickt. Dieser Service ist allerdings kostenpflichtig. Generell empfiehlt es sich jedoch, die neue Anschrift zügig ihren Korrespondenten z.B. Behörden, Krankenkassen etc. mitzuteilen.

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