Bundestagswahlen
Die Bundestagswahlen finden alle vier Jahre statt. Ebenso wie bei den Wahlen zu den meisten Landtagen – den Parlamenten der Bundesländer – haben alle Wahlberechtigten zwei Stimmen. Mit der „Erststimme“ wird ein Kandidat direkt im Wahlkreis gewählt (Mehrheitswahl). Mit der „Zweitstimme“ wird die Liste einer Partei gewählt (Verhältniswahl). Dabei ist die Zweitstimme die wichtigere. Denn der Anteil der Parteien an den Zweitstimmen entscheidet über die Sitzverteilung im Bundestag. Eine Partei ist nur dann im Bundestag vertreten, wenn sie bei den Zweitstimmen mindestens fünf Prozent erreicht („Fünf-Prozent-Hürde“) oder in mindestens drei Wahlkreisen bei den Erststimmen gewinnt.
Die Abgeordneten einer Partei bilden im Bundestag eine Fraktion. In den meisten Fällen bilden mehrere Fraktionen eine sogenannte „Koalition“. Sie garantiert bei Abstimmungen im Bundestag die „Mehrheitsverhältnisse“. Gleichsam bilden die Koalitionsfraktionen die Mehrheit für die Wahlen des Regierungschefs bzw. Bundeskanzlers und der Minister. Die Bundesregierung ist das Exekutivorgan des Bundes und besitzt ein Gesetzesinitiativrecht.