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Wahlen

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Die Abgeordneten des Bundestages und der Landtage werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von denjenigen deutschen Staatsangehörigen gewählt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wählbar ist, wer volljährig ist.

Bundestagswahlen

Die Bundestagswahlen finden alle vier Jahre statt. Ebenso wie bei den Wahlen zu den meisten Landtagen – den Parlamenten der Bundesländer – haben alle Wahlberechtigten zwei Stimmen. Mit der „Erststimme“ wird ein Kandidat direkt im Wahlkreis gewählt (Mehrheitswahl). Mit der „Zweitstimme“ wird die Liste einer Partei gewählt (Verhältniswahl). Dabei ist die Zweitstimme die wichtigere. Denn der Anteil der Parteien an den Zweitstimmen entscheidet über die Sitzverteilung im Bundestag. Eine Partei ist nur dann im Bundestag vertreten, wenn sie bei den Zweitstimmen mindestens fünf Prozent erreicht („Fünf-Prozent-Hürde“) oder in mindestens drei Wahlkreisen bei den Erststimmen gewinnt.

Die Abgeordneten einer Partei bilden im Bundestag eine Fraktion. In den meisten Fällen bilden mehrere Fraktionen eine sogenannte „Koalition“. Sie garantiert bei Abstimmungen im Bundestag die „Mehrheitsverhältnisse“. Gleichsam bilden die Koalitionsfraktionen die Mehrheit für die Wahlen des Regierungschefs bzw. Bundeskanzlers und der Minister. Die Bundesregierung ist das Exekutivorgan des Bundes und besitzt ein Gesetzesinitiativrecht.

Hyperlink: www.bundeswahlleiter.de

Wahlen zum Landtag und zum Europaparlament

In den 16 Bundesländern finden die Landtagswahlen alle vier bis fünf Jahre statt.

Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden europaweit einheitlich alle fünf Jahre statt. Das „Europaparlament“ ist das Parlament der Europäischen Union (kurz: EU). Die EU hat zur Zeit 25 Mitgliedstaaten. Die Bundesrepublik Deutschland ist Gründungsmitglied der EU. Als Staatsangehöriger eines Mitgliedslandes der EU kann man am jeweiligen Wohnort in Deutschland an den Wahlen zum Europaparlament teilnehmen.

Europäisches Parlament unter Hyperlink: www.europarl.eu.int

Kommunalwahlen

Außer den Wahlen zum Bundestag und zu den Landtagen gibt es in allen Städten und Gemeinden – den Kommunen – Wahlen zum „Stadtrat“ oder „Gemeinderat“ bzw. zum „Kreistag“. Diese Institutionen werden oft auch „Kommunalparlamente“ genannt. Sie entscheiden im Rahmen der Bundes- und Landesgesetze selbstständig über alle Angelegenheiten der Kommune. Man spricht von „kommunaler Selbstverwaltung“. Oberster Repräsentant in den Städten und Gemeinden ist der „(Ober-) Bürgermeister“ oder der „Landrat“.

Ausländerwahlrecht und Ausländerbeirat

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Das allgemeine Wahlrecht ist deutschen Staatsbürgern vorbehalten. Aber auch ohne deutschen Pass kann man unter bestimmten Voraussetzungen an Wahlen teilnehmen.

So können Unionsbürger seit 1994 aktiv und passiv an den Kommunalwahlen in ihrem Wohnort teilnehmen, wenn sie seit drei Monaten dort gemeldet sind. Passiv und aktiv meint, dass man nicht nur wählen, sondern sich auch selbst zur Wahl stellen kann.

Unionsbürger haben auch das Wahlrecht zum Europäischen Parlament, wenn sie von ihrem Wahlrecht in Deutschland und nicht in ihrem Heimatland Gebrauch machen wollen. Wer als Unionsbürger erstmals in Deutschland an einer Europawahl teilnehmen möchte, muss sich im Wählerverzeichnis seiner Gemeinde registrieren lassen. Auskunft gibt das Wahlamt der Stadtverwaltung.

Drittstaatsangehörige besitzen kein Wahlrecht zu Kommunal-, Landes-, Bundes- und Europaparlament. Für sie sind sogenannte Ausländerbeiräte die einzige Möglichkeit, Einfluss auf die Politik in ihrer Kommune zu nehmen. Ausländerbeiräte gibt es in vielen deutschen Städten und Gemeinden. Sie beraten und unterstützen die Kommunalpolitik bei ihrer Arbeit. Die ausländischen Mitglieder eines Ausländerbeirates werden zumeist in einer Urwahl durch die ausländische Bevölkerung in der Gemeinde gewählt.

Ob es in Ihrer Gemeinde einen Ausländerbeirat gibt, wie er gewählt wird und wie er arbeitet, erfahren Sie in der Stadtverwaltung.

Weitere Informationen zu Ausländerbeiräten gibt es beim Bundesausländerbeirat, einem Zusammenschluss zahlreicher Ausländerbeiräte, unter Hyperlink: www.bundesauslaenderbeirat.de.