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Giro-Konto

Es ist üblich, bei einer Bank oder Sparkasse ein „Giro-Konto“ zu eröffnen. Für die Eröffnung eines Kontos verlangen die Banken meistens eine Aufenthaltsgenehmigung. Über das Giro-Konto werden die meisten Geldgeschäfte abgewickelt: Hierauf überweist zum Beispiel der Arbeitgeber den entsprechenden Arbeitslohn oder das Gehalt. Gleichzeitig werden von dort die Überweisungen an Dritte getätigt.

Überweisungen
Hand-schreiben

„Überweisung“ heißt der Vorgang, wenn man Geld auf ein anderes Konto transferiert („überweist“). Dazu wird ein Überweisungsformular ausgefüllt. Die Gebühren für Überweisungen sind meistens bei der Bank oder Sparkasse am geringsten oder sogar kostenlos, bei der das Giro-Konto angelegt ist.

Daueraufträge

Will man regelmäßige Zahlungen mit einem festen Betrag (z.B. die Wohnungsmiete, Kosten für die Elektrizität) tätigen, beauftragt man die Bank oder die Sparkasse, einen bestimmten Betrag zu einem festgelegten Termin auf das gewünschte Konto zu überweisen. Das erfolgt so lange automatisch, bis der Betrag geändert oder der Dauerauftrag gestoppt wird.

Einzugsermächtigungen

Die „Einzugsermächtigung“ wird auch „Lastschrift“ genannt (der Vorgang heißt „Lastschriftverfahren“). Rechnungen auf diese Weise zu bezahlen ist praktisch, wenn regelmäßige Beträge in variabler Höhe an bestimmte Dienstleister zu bezahlen sind (wie zum Beispiel die Telefongebühren). Dem Empfänger wird schriftlich eine „Einzugsermächtigung“ erteilt. Dann werden die Rechnungen (zum Beispiel Ihre Telefonrechnung) automatisch vom Konto abgebucht. Missbrauch muss bei seriösen Unternehmen in der Regel nicht befürchtet werden: denn falsche Buchungen können innerhalb von einigen Wochen rückgängig gemacht und die Einzugsermächtigung jederzeit gestoppt werden. Allerdings empfiehlt es sich, die Kontoauszüge und die Rechnungen zu kontrollieren.

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