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Ethnische Diskriminierung

Diskriminierungen aufgrund ethnischer Herkunft sind in Deutschland schon nach dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes verboten. Staatliche Stellen wie Polizei und Behörden sind unmittelbar zur Gleichbehandlung verpflichtet. Bei Diskriminierungen im privaten Bereich, z.B. bei der Wohnungssuche oder auf dem Arbeitsmarkt, fehlt zur Zeit noch eine spezielle gesetzliche Grundlage zum Schutz vor Diskriminierung. Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und die Ausländer- bzw. Integrationsbeauftragten beraten und unterstützen Sie bei Diskriminierungsfällen. In einigen Städten gibt es zudem spezielle Antidiskriminierungsbüros.

Zukünftig wird es einen verbesserten gesetzlichen Schutz gegen Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Herkunft geben. Dieser bezieht sich vor allem auf das Arbeitsrecht und das Zivilrecht, umfasst also z. B. auch Versicherungs- und Mietverträge. Dann besteht etwa die Möglichkeit, Schadensersatz geltend zu machen.

Informationen unter

Hyperlink: www.stop-discrimination.info

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