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Kinder: Deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt

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Für Kinder gilt: Ist ein Elternteil deutscher Staatsangehöriger – egal, ob Vater oder Mutter -, dann sind die Kinder automatisch von Geburt an Deutsche. Sind beide Eltern ausländische Staatsangehörige, bekommen deren Kinder nur dann automatisch bei der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mindestens acht Jahren rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland lebt und eine Niederlassungserlaubnis besitzt oder freizügigkeitsberechtigter Bürger der EU ist.

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