Die Deutsche Staatsangehörigkeit
Deutsch durch Anspruchseinbürgerung
Deutscher Staatsbürger können Sie in der Regel erst werden, wenn Sie seit acht Jahren in Deutschland leben. Erfüllen Sie bestimmte Voraussetzungen, haben Sie ein Recht auf Einbürgerung. Sie darf dann nicht verweigert werden. Folgende Voraussetzungen sind im Normalfall zu erfüllen:
- Sie müssen im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder einer besonderen Aufenthaltserlaubnis sein (als Faustregel gilt: die Aufenthaltserlaubnis muss zu einem Aufenthaltszweck erteilt worden sein, der im Regelfall die Grundlage für einen Daueraufenthalt bildet. Daher genügt z.B. eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken oder zum vorübergehenden Aufenthalt aus humanitären Gründen nicht).
- Sie müssen seit acht Jahren Ihren gewöhnlichen oder rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben; bei einer erfolgreichen Teilnahme an einem Integrationskurs verkürzt sich die Frist auf sieben Jahre.
- Sie müssen Ihren Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne die Inanspruchnahme von staatlichen Leistungen zur Existenzsicherung (sogenanntes Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe) bestreiten können (Ausnahmen gelten für Jugendliche unter 23 Jahren oder für Einbürgerungsbewerber, die die Inanspruchnahme von staatlichen Leistungen zur Existenzsicherung nicht selber zu vertreten haben).
- Sie müssen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
- Sie müssen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bekennen.
- Sie müssen in der Regel Ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben (es gibt Ausnahmen).
- Sie dürfen sich keiner schweren Straftat schuldig gemacht haben.
Informieren Sie sich möglichst frühzeitig, was Sie für einen Antrag auf Einbürgerung benötigen und welche Voraussetzungen für Sie gelten. Informieren Sie sich auch, wenn Sie meinen, eigentlich nur für einige Jahre in Deutschland leben zu wollen.
Beachten Sie: nicht alle Einwanderer müssen acht Jahre auf eine Einbürgerung warten, so können z. B. Ehegatten und Kinder miteingebürgert werden, obwohl sie noch nicht acht Jahre in Deutschland leben.
Grundsätzlich kostet eine Einbürgerung 255 Euro.
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Einbürgerung finden Sie z.B. in der Broschüre „Wie werde ich Deutsche/r“ (herausgegeben von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, www.einbuergerung.de)
Sie können auch bei der Stadt- oder Kreisverwaltung nach Informationen fragen.
Sonderregelung: „Ermessens-Einbürgerungen“
Auch wenn Sie noch keine acht Jahre in Deutschland leben und noch keinen Rechtsanspruch auf Einbürgerung haben, kann die Einbürgerungsbehörde in einigen Fällen nach Ermessen einbürgern. Allerdings gelten dann zum Teil strengere Voraussetzungen: Ausnahmen etwa bei einem Anspruch auf den Bezug von staatlichen Leistungen zur Existenzsicherung sind dann nicht möglich.
Verkürzte Fristen für eine Einbürgerung gelten z.B. für Asylberechtigte (nach Artikel 16a des Grundgesetzes anerkannte Flüchtlinge) und Flüchtlinge, die auf der Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannt sind oder für Staatenlose: Bei ihnen können bereits sechs Jahre Aufenthalt für eine Einbürgerung ausreichen.
Wenn Sie Ehegatte eines deutschen Staatsangehörigen sind, dann gilt für Sie: Zum Zeitpunkt der Einbürgerung muss Ihre Ehe schon seit zwei Jahren bestehen, und Sie müssen bereits drei Jahre in Deutschland leben.
Kinder: Deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt
Für Kinder gilt: Ist ein Elternteil deutscher Staatsangehöriger – egal, ob Vater oder Mutter -, dann sind die Kinder automatisch von Geburt an Deutsche. Sind beide Eltern ausländische Staatsangehörige, bekommen deren Kinder nur dann automatisch bei der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mindestens acht Jahren rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland lebt und eine Niederlassungserlaubnis besitzt oder freizügigkeitsberechtigter Bürger der EU ist.