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Deutsch durch Anspruchseinbürgerung

Deutscher Staatsbürger können Sie in der Regel erst werden, wenn Sie seit acht Jahren in Deutschland leben. Erfüllen Sie bestimmte Voraussetzungen, haben Sie ein Recht auf Einbürgerung. Sie darf dann nicht verweigert werden. Folgende Voraussetzungen sind im Normalfall zu erfüllen:

Informieren Sie sich möglichst frühzeitig, was Sie für einen Antrag auf Einbürgerung benötigen und welche Voraussetzungen für Sie gelten. Informieren Sie sich auch, wenn Sie meinen, eigentlich nur für einige Jahre in Deutschland leben zu wollen.

Beachten Sie: nicht alle Einwanderer müssen acht Jahre auf eine Einbürgerung warten, so können z. B. Ehegatten und Kinder miteingebürgert werden, obwohl sie noch nicht acht Jahre in Deutschland leben.

Grundsätzlich kostet eine Einbürgerung 255 Euro.

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Einbürgerung finden Sie z.B. in der Broschüre „Wie werde ich Deutsche/r“ (herausgegeben von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Hyperlink: www.einbuergerung.de)

Sie können auch bei der Stadt- oder Kreisverwaltung nach Informationen fragen.

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