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Verkehrsregeln

In Deutschland gelten die allgemein üblichen Verkehrsregeln. Wie fast überall in der Welt muss man bei Rot halten und bei Grün fahren. Hier werden nur einige Besonderheiten genannt: Alle Insassen müssen sich grundsätzlich anschnallen. Kinder unter zwölf Jahren müssen auf einem sogenannten „Kindersitz“ Platz nehmen, es sei denn, sie sind bereits größer als 1,50 m. In der Stadt gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. In vielen Wohnquartieren und vor Schulen und Kindergärten ist die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h („verkehrsberuhigte Zonen“). In „Spielstraßen“ darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Außerhalb von Städten auf den „Landstraßen“ beträgt die Höchstgeschwindigkeit meist 80 km/h. Wenn keine geringere Geschwindigkeit vorgeschrieben ist, gilt auf der Autobahn die empfohlene „Richtgeschwindigkeit“ von 130 km/h. Am besten macht man sich mit den Verkehrsregeln und -schildern vertraut, indem man sich bei Versicherungen, einem Verkehrsclub oder einer Fahrschule entsprechende Informationen besorgt.

Im Internet gibt es Hinweise unter Hyperlink: www.fahrtipps.de.

Wer Verkehrsregeln nicht beachtet, muss mit Geldstrafen oder gar mit Führerscheinentzug rechnen. Schwerere Verstöße werden mit einem Punktesystem bewertet und zentral in einer Behörde in der norddeutschen Stadt Flensburg gespeichert (man spricht von der „Flensburger Verkehrssünder-Datei“). Wenn man eine bestimmte Punktzahl überschreitet, bekommt man ein Fahrverbot und muss den Führerschein für eine bestimmte Zeit abgeben.

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