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Auto

Auto

Bevor ein Auto auf deutschen Straßen fahren darf, muss es versichert und angemeldet sein. Außerdem muss das Fahrzeug die Hauptuntersuchung (TÜV) sowie die Abgas-Sonderuntersuchung (ASU) ohne größere Mängel bestanden haben.

Führerschein

Führerscheine der Mitgliedsländer der Europäischen Union sind in Deutschland gültig; alle anderen Führerscheine (auch der sogenannte "Internationale Führerschein") jedoch in der Regel nur für ein halbes Jahr. Nach Ablauf muss der deutsche Führerschein bei einem „Ordnungsamt“ beantragt werden. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Stadtverwaltung über die Gültigkeit Ihres Führerscheins.

Anmeldung

Jedes Auto, Motorrad oder andere Kraftfahrzeug (kurz: KFZ) muss mit einer „Haftpflichtversicherung“ versichert sein. Die Versicherungsanbieter unterscheiden sich nach Leistung und Preisen. Hat man sich entschieden und sein Auto versichert, bekommt man eine sogenannte „Doppelkarte“. Diese Karte, den Fahrzeugbrief (Besitzurkunde) sowie die TÜV- und ASU-Bescheinigungen muss man dann zur Anmeldung beim „Straßenverkehrsamt“ des Wohnortes mitbringen. Erst dann bekommt das Auto ein für die Nutzung zwingend vorgeschriebenes Nummernschild.

TÜV und ASU

Die technische Sicherheit eines Autos – „PKW“ für „Personenkraftwagen“ – muss alle zwei Jahre in einer Hauptuntersuchung überprüft werden. Diese Prüfung macht zum Beispiel der TÜV, der „Technische Überwachungs-Verein“. Außerdem werden die Abgase eines Autos regelmäßig getestet: Dies geschieht bei der „Abgas-Sonder-Untersuchung“, kurz: ASU. Die ASU wird in Auto-Werkstätten vorgenommen.

Asu

Kraftfahrzeugversicherung

Neben der zwingend vorgeschriebenen KFZ-Haftpflichtversicherung gibt es die Möglichkeit, sein Auto mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung auszustatten. Wenn der Versicherte einen Unfall verursacht und seine Versicherung bezahlen muss, steigt meist die Versicherungsprämie, die man monatlich zu zahlen hat. Bis zu einem bestimmten Grenzbetrag kann es daher günstiger sein, wenn die Versicherung nicht in Anspruch genommen und der Schaden selbst bezahlt wird. Der Grenzbetrag hängt von der Höhe der Beiträge und der sogenannten „Eigenbeteiligung“ an Schäden ab. Eine Absprache mit der Versicherung ist ratsam. Nur wenn der Versicherte keinen selbstverschuldeten Unfall hat, sinkt die Versicherungsprämie.

Verkehrsregeln

In Deutschland gelten die allgemein üblichen Verkehrsregeln. Wie fast überall in der Welt muss man bei Rot halten und bei Grün fahren. Hier werden nur einige Besonderheiten genannt: Alle Insassen müssen sich grundsätzlich anschnallen. Kinder unter zwölf Jahren müssen auf einem sogenannten „Kindersitz“ Platz nehmen, es sei denn, sie sind bereits größer als 1,50 m. In der Stadt gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. In vielen Wohnquartieren und vor Schulen und Kindergärten ist die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h („verkehrsberuhigte Zonen“). In „Spielstraßen“ darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Außerhalb von Städten auf den „Landstraßen“ beträgt die Höchstgeschwindigkeit meist 80 km/h. Wenn keine geringere Geschwindigkeit vorgeschrieben ist, gilt auf der Autobahn die empfohlene „Richtgeschwindigkeit“ von 130 km/h. Am besten macht man sich mit den Verkehrsregeln und -schildern vertraut, indem man sich bei Versicherungen, einem Verkehrsclub oder einer Fahrschule entsprechende Informationen besorgt.

Im Internet gibt es Hinweise unter Hyperlink: www.fahrtipps.de.

Wer Verkehrsregeln nicht beachtet, muss mit Geldstrafen oder gar mit Führerscheinentzug rechnen. Schwerere Verstöße werden mit einem Punktesystem bewertet und zentral in einer Behörde in der norddeutschen Stadt Flensburg gespeichert (man spricht von der „Flensburger Verkehrssünder-Datei“). Wenn man eine bestimmte Punktzahl überschreitet, bekommt man ein Fahrverbot und muss den Führerschein für eine bestimmte Zeit abgeben.

Radarkontrollen

Blitzer

Um die Geschwindigkeiten zu kontrollieren, ist die Polizei mit „Radarkontrollen“ unterwegs. Außerdem gibt es an vielen Stellen sogenannte „Starenkästen“: das sind dauerhaft installierte Radarkontrollen. Achtung: „Rasen“ (schnelles Fahren) ist in jedem Fall teuer und kann unter Umständen ein Fahrverbot nach sich ziehen.

Alkohol und Auto

Es gilt die 0,5-Promille-Grenze. Ein Bier, ein wenig Wein reichen, um diese Grenze zu erreichen. Wem mehr Alkohol nachgewiesen wird (durch eine Atemkontrolle und Blutprobe), muss mit hohen Strafen und Führerscheinentzug rechnen. Ist ein alkoholisierter Fahrer an einem Unfall beteiligt, egal ob Verursacher oder nicht, ist der Alkoholkonsum auch unterhalb dieser Grenze strafbar.

Erste Hilfe

Roteskreuz

Wenn eine Person in einen Unfall verwickelt ist oder als einer der ersten einen Unfall sieht, muss sie „Erste Hilfe“ leisten. Zudem ist sie verpflichtet die Polizei bzw. den Krankenwagen zu rufen. Verlässt man den Unfallort ohne diese Hilfe, kann man wegen „unterlassener Hilfeleistung“ angezeigt werden. Das „Deutsche Rote Kreuz“ (kurz: DRK) bietet regelmäßig Erste-Hilfe-Kurse an, bei denen man Soforthilfemaßnahmen lernen kann.

Verkehrsclubs

Es gibt verschiedene Verkehrsverbände mit unterschiedlichen Angeboten. Manche bieten Hilfe, wenn ihre Mitglieder unterwegs eine Auto-Panne haben, besondere Reiseversicherungen usw.. Der ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobil Club) und der ACE (Auto Club Europa) sind die größten Verkehrsverbände.

Der VCD (Verkehrs-Club Deutschland) vertritt besonders auch die Interessen von Bahnfahrern und Radfahrern und hält Angebote für diese Zielgruppe bereit.

Sie alle kosten einen Jahresbeitrag.

Die Internetadressen der einzelnen Verkehrsclubs sind:

Hyperlink: www.adac.de

Hyperlink: www.ace-online.de

Hyperlink: www.vcd.org

Unfälle und Pannen

Notruf

Auf den Autobahnen stehen regelmäßig sogenannte „Notrufsäulen“. Farbe: Orange. Die Notrufsäulen sind installiert, um Unfälle oder Pannen zu melden und entsprechende Hilfe anzufordern. Wo die nächste Notrufsäule steht, zeigen kleine Richtungspfeile auf den schwarz-weißen Seitenpfosten an. Hilfe gibt es natürlich auch über das Mobiltelefon: Bei einem Notfall wählt man 110.

Parken

In vielen Innenstädten sind kostenpflichtige Parkzonen und Parkplätze ausgewiesen. In der Regel muss man nach einem Parkautomaten suchen, ein Ticket für eine bestimmte Parkzeit kaufen und es sichtbar innen an der Autoscheibe anbringen. Ohne oder mit einem abgelaufenen Ticket ist in den meisten Städten ein Bußgeld fällig. Wer den Verkehr durch falsches Parken stark behindert, kann auch abgeschleppt werden. Parkplätze in den Städten sind knapp und meistens teuer; es empfiehlt sich, den öffentlichen Nahverkehr zu benutzen.

Auto waschen

Autokarosserien dürfen ausschließlich in „Autowaschanlagen“ „Autowaschstraßen“ oder an anderen, speziellen „Waschplätzen“ gesäubert werden. Verstöße gegen diese Umweltschutzregelungen sind strafbar.