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Sozialabgaben

Hand-geld

Der Anspruch auf Versicherungsschutz durch Krankheit oder Unfall, Arbeitslosigkeit, Alter, Pflegebedürftigkeit und Invalidität gründet sich bei der Sozialversicherung aus der Zahlung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeber- Versicherungsbeiträgen und zum Teil aus Bundeszuschüssen. Die Beiträge, die monatlich für die Krankenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Rentenversicherung und die Pflegeversicherung bezahlt werden müssen, nennt man Sozialabgaben. Die Höhe der Sozialabgaben ist vom Einkommen abhängig, sie werden jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt. Der Anteil des Arbeitnehmers wird automatisch vom Gehalt abgezogen, der Arbeitgeber muss die Beiträge an die Versicherungen überweisen.

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