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Lohn, Gehalt und Einkommen

Für das Geld, das ein Arbeitnehmer für seine Arbeit bezieht, gibt es verschiedene Bezeichnungen: Entgelt, Verdienst, Einkommen, Gehalt, Lohn. In diesem Handbuch benutzen wir die Begriffe „Einkommen“ und „Gehalt“. Im Arbeitsvertrag wird in der Regel ein Brutto-Einkommen vereinbart, wobei nicht immer ein konkreter Betrag genannt werden muss, sondern es kann auch ein Verweis auf eine entsprechende Gehaltsgruppe in einem Tarifvertrag erfolgen. Vom Brutto-Einkommen werden Steuern und Sozialabgaben abgezogen, die der Arbeitgeber direkt abführt. Ausgezahlt wird somit das Netto-Einkommen. Brutto- und Nettoeinkommen sind in einer „Gehalts-Abrechnung“ aufgeführt.

Sozialabgaben

Hand-geld

Der Anspruch auf Versicherungsschutz durch Krankheit oder Unfall, Arbeitslosigkeit, Alter, Pflegebedürftigkeit und Invalidität gründet sich bei der Sozialversicherung aus der Zahlung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeber- Versicherungsbeiträgen und zum Teil aus Bundeszuschüssen. Die Beiträge, die monatlich für die Krankenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Rentenversicherung und die Pflegeversicherung bezahlt werden müssen, nennt man Sozialabgaben. Die Höhe der Sozialabgaben ist vom Einkommen abhängig, sie werden jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt. Der Anteil des Arbeitnehmers wird automatisch vom Gehalt abgezogen, der Arbeitgeber muss die Beiträge an die Versicherungen überweisen.

Steuern

Einkommens- und Lohnsteuer

Versteuert wird das Brutto-Gehalt. Der Steuersatz hängt von der Höhe des Gehaltes ab (Progressivsteuer). Außerdem erfolgt je nach Familienstand eine Einstufung in eine von sechs so genannten „Steuerklassen“ (I-VI). Die Steuerklasse richtet sich unter anderem danach, ob man ledig oder verheiratet ist, Kinder hat oder „Zweit-Verdiener“ ist. Insbesondere wenn in einem Haushalt beide Ehepartner über steuerpflichtiges Einkommen verfügen, können bestimmte Kombinationen von Steuerklassen sinnvoll sein. Angaben zur Steuerklasse und zu Kindern sind auf der Lohnsteuerkarte eingetragen, die man von der Stadtverwaltung erhält.

Die Lohnsteuerkarte wird beim Arbeitgeber hinterlegt, der Ihr Gehalt und weitere Angaben dort einträgt. Die Steuern werden automatisch jeden Monat vom Brutto-Gehalt abgezogen. Mit der Einkommenssteuererklärung („Lohnsteuerjahresausgleich“) muss jedes Jahr die Steuerkarte des Vorjahres beim Finanzamt vorgelegt werden. Beim Lohnsteuerjahresausgleich werden sämtliche Einkommen, die man im Vorjahr hatte (z.B. auch Zinsen und Mieteinahmen) mit den gezahlten Steuern verrechnet. Außerdem gibt es so genannte „Freibeträge“ und viele Möglichkeiten, Ausgaben von der Steuer „abzusetzen“. In manchen Fällen bekommt man deswegen beim Lohnsteuerjahresausgleich vom Finanzamt Geld zurück.

Das deutsche Steuersystem ist kompliziert, aber es kann sich lohnen, sich bei einem Lohnsteuerverein oder einem Steuerberater zu informieren. Auch die Finanzämter sind zu Auskünften verpflichtet.

Nähere Informationen erhalten Sie beim örtlichen Finanzamt oder bei einem Steuerberater sowie im Internet unter Hyperlink: www.finanzamt.de. Das Bundesministerium für Finanzen stellt unter Hyperlink: www.bundesfinanzministerium.de die Broschüre „Steuern von A bis Z“ bereit.

Kirchensteuer

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Wer Mitglied der Katholischen oder Evangelischen Kirche ist, zahlt in Deutschland Kirchensteuer. Jüdische Gemeindemitglieder zahlen die jüdische Kultussteuer, die der Kirchensteuer entspricht. Für andere Religionsgemeinschaften wird keine Steuer erhoben.