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Internationale Sozialversicherung

Die deutschen Gesetze über die Sozialversicherung sehen vor, dass ihre Leistungen nur innerhalb Deutschlands erbracht werden. Möglicherweise gelten bestimmte Ansprüche auf Sozialversicherungsleistungen aber auch im Ausland. Dies regeln internationale und bilaterale Sozialversicherungsabkommen. So gibt es innerhalb der Europäischen Union eine Rechtsgrundlage, dass die sozialen Leistungen auch in den Mitgliedstaaten gelten und zum Beispiel die nötige Krankenversorgung für Versicherte und Familienangehörige sichergestellt ist. Sozialversicherungsabkommen bestehen darüber hinaus mit einer Reihe von europäischen Nicht-EU-Staaten und mit Ländern außerhalb Europas. Die Regelungen innerhalb der EU und zum Teil auch mit weiteren Ländern sind sehr umfassend. Am wichtigsten sind die Leistungen bei Krankheit, bei Invalidität und im Alter sowie Leistungen an Hinterbliebene, Leistungen bei Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheit. Die internationalen Regelungen gehen von zwei Voraussetzungen aus:

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