Parteien
Parteien sind durch die Verfassung fester Bestandteil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Sie bilden sich durch Vereinigungen von Bürgern, die für längere Zeit auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Bundestag oder einem Landtag teilnehmen wollen. Sie müssen allerdings eine ausreichende Garantie für die Ernsthaftigkeit ihrer Zielsetzung bieten sowie in ihrer inneren Ordnung demokratischen Grundsätzen entsprechen.
Parteien, die zur Zeit im Bundestag vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge:
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Bündnis 90/DIE GRÜNEN (meist kurz „Grüne“ genannt)
www.gruene.de
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CDU – Christlich Demokratische Union
www.cdu.de
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CSU – Christlich Soziale Union (die „Schwesterpartei“ der CDU, auf das Bundesland Bayern beschränkt)
www.csu.de
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FDP – Freie Demokratische Partei (auch „Liberale“ genannt)
www.fdp.de
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PDS – Partei des Demokratischen Sozialismus
www.pds-online.de
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SPD – Sozialdemokratische Partei Deutschlands
www.spd.de
Über die Aufnahmebedingungen für Parteien informieren die jeweiligen Büros vor Ort. In der Regel können auch Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft Mitglied einer Partei werden. Neben den im Bundestag vertretenen Parteien gibt es noch zahlreiche Splitterparteien. Bei den Parteien „DVU“, „Republikaner“ oder „NPD“ handelt es sich um extrem nationalistische bzw. rechtsextremistische Parteien.
Viele ausführliche Informationen über Politik, Gesellschaft, Kultur und Wirtschaft in Deutschland sowie Ausgaben des Grundgesetzes gibt es bei der Bundeszentrale für politische Bildung.
Berliner Freiheit 7
53111 Bonn
Telefon: 01888 / 515-0
Und: Infos erhalten Sie auch bei den Landeszentralen für politische Bildung der einzelnen Bundesländer.