[Direkt zum Inhalt springen].

Home > Im Alltag  > Gesundheit  > Ärzte

Ärzte

Neben den „Allgemeinmedizinern“ gibt es sogenannte „Fachärzte“ (Augenärzte, Hautärzte, etc.). In der Regel hat man einen „Allgemeinmediziner“ als „Hausarzt“. Dieser überweist seine Patienten zu den jeweiligen „Fachärzten“. Man kann bei ganz bestimmten Beschwerden aber auch direkt zu einem Facharzt gehen. Ärzte haben Sprechstunden festgelegt, in denen sie ihre Patienten behandeln. Es empfiehlt sich, Termine zu vereinbaren, da die Wartezeiten in der Regel relativ lang sind. Bei akuten Schmerzen wird aber auch ohne Terminabsprache behandelt. Namen und Adressen der Ärzte sind im Branchen-Telefonbuch, den „Gelben Seiten“, nach den Fachgebieten geordnet.

Neben der ärztlichen Behandlung bei akuten Krankheiten sind regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen sinnvoll. Dies gilt insbesondere für regelmäßige Untersuchungen bei Kleinkindern, für die Zahnpflege und für die Vorsorge bei Männern und Frauen ab 35 Jahren. Über Details informieren Ärzte, Krankenkassen und Gesundheitsämter.

Seit dem 1.1.2004 zahlen Sie – sofern Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse sind - einmal im Quartal eine Praxisgebühr von zehn Euro beim ersten Arztbesuch. Egal ob Sie zum Hausarzt, zum Facharzt oder zum Psychotherapeuten gehen. Bei einem Arztbesuch mit Überweisung müssen Sie keine Gebühr bezahlen. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind grundsätzlich von allen Zuzahlungen und der Praxisgebühr befreit. Für zwei zahnärztliche Kontrolluntersuchungen im Jahr wird keine Praxisgebühr erhoben. Vorsorge, Früherkennungsuntersuchungen und Schutzimpfungen kosten ebenfalls keine Praxisgebühr.

vorherige Seite: Notdienste

nächste Seite: Krankenhäuser


Drucken: