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Gesundheit

Notdienste

Roteskreuz

Wer nachts oder am Wochenende dringend ärztliche Behandlung braucht, kann die „Ambulanz“ bzw. „Notaufnahme“ eines Krankenhauses aufsuchen oder einen Notarzt anrufen. Die Adressen und Telefonnummern der Ärzte stehen in den Lokalzeitungen unter der Rubrik „Notdienst“ oder „Ärztlicher Notdienst“ oder im Telefonbuch.

Allgemeine Notruf-Telefonnummern für ganz Deutschland sind 110 (Polizei) oder 112 (Feuerwehr).

Ärzte

Neben den „Allgemeinmedizinern“ gibt es sogenannte „Fachärzte“ (Augenärzte, Hautärzte, etc.). In der Regel hat man einen „Allgemeinmediziner“ als „Hausarzt“. Dieser überweist seine Patienten zu den jeweiligen „Fachärzten“. Man kann bei ganz bestimmten Beschwerden aber auch direkt zu einem Facharzt gehen. Ärzte haben Sprechstunden festgelegt, in denen sie ihre Patienten behandeln. Es empfiehlt sich, Termine zu vereinbaren, da die Wartezeiten in der Regel relativ lang sind. Bei akuten Schmerzen wird aber auch ohne Terminabsprache behandelt. Namen und Adressen der Ärzte sind im Branchen-Telefonbuch, den „Gelben Seiten“, nach den Fachgebieten geordnet.

Neben der ärztlichen Behandlung bei akuten Krankheiten sind regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen sinnvoll. Dies gilt insbesondere für regelmäßige Untersuchungen bei Kleinkindern, für die Zahnpflege und für die Vorsorge bei Männern und Frauen ab 35 Jahren. Über Details informieren Ärzte, Krankenkassen und Gesundheitsämter.

Seit dem 1.1.2004 zahlen Sie – sofern Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse sind - einmal im Quartal eine Praxisgebühr von zehn Euro beim ersten Arztbesuch. Egal ob Sie zum Hausarzt, zum Facharzt oder zum Psychotherapeuten gehen. Bei einem Arztbesuch mit Überweisung müssen Sie keine Gebühr bezahlen. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind grundsätzlich von allen Zuzahlungen und der Praxisgebühr befreit. Für zwei zahnärztliche Kontrolluntersuchungen im Jahr wird keine Praxisgebühr erhoben. Vorsorge, Früherkennungsuntersuchungen und Schutzimpfungen kosten ebenfalls keine Praxisgebühr.

Krankenhäuser

Mit Ausnahme von einigen Privatkliniken stehen allen Krankenversicherten alle Krankenhäuser zur Verfügung. Üblicherweise werden Patienten von einem Arzt in ein Krankenhaus eingewiesen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten. Allerdings müssen sich die Patienten an den Kosten beteiligen.

Impfungen

Über nötige Impfungen, insbesondere bei Neugeborenen und Kleinkindern, informieren Ärzte, Krankenkassen und die städtischen Gesundheitsämter.

Apotheken und Medikamente

Spritze

Medikamente gibt es in der Bundesrepublik nur in „Apotheken“. Die meisten Medikamente bekommt man nur durch eine Anweisung eines Arztes. Es sind die sogenannten „verschreibungspflichtigen“ Medikamente. Für diese Medikamente muss der Arzt ein „Rezept“ schreiben. In der Apotheke wird das Rezept dann abgegeben und der Patient bekommt die Medikamente gegen einen festgelegten Beteiligungsbeitrag. Einkommensschwache Haushalte können bei ihrer Krankenkasse eine Befreiung von dieser „Zuzahlungspflicht“ beantragen.

Leichte Schmerzmittel wie Kopfschmerztabletten sind in Apotheken ohne Rezept erhältlich.

Privatpatienten (siehe Kapitel Querverweis: Krankenversicherung) müssen ihre Medikamente zunächst einmal selbst bezahlen. Die Quittung muss bei der privaten Krankenkasse abgeben werden. Sie erstattet die Kosten dann zurück.

Zu allen Tages- und Nachtzeiten hat mindestens eine Apotheke in der näheren Umgebung Notdienst. In ländlichen Regionen muss man vielleicht bis in den nächsten Ort fahren. Die Adressen stehen in den lokalen Tageszeitungen unter der Rubrik „Apotheken-Notdienst“. Außerdem gibt es an jeder Apotheke ein Hinweisschild, welche Apotheke in Ihrer Nähe geöffnet hat.

Aids

Kondom

Bei Fragen zu HIV oder AIDS kann man sich sowohl an Ärzte als auch an das städtische Gesundheitsamt oder spezielle Aids-Beratungsstellen wenden. Kondome (auch „Präservative“ oder „Pariser“) sind in Supermärkten, Drogerien, Apotheken, an vielen Tankstellen und in Automaten in einigen Toiletten erhältlich. 030/76900870 ist die Telefon-Nummer der zentralen, bundesweiten Beratungsstelle. Die Anonymität der Anrufer bleibt gewahrt (Adresse siehe Kapitel Querverweis: Organisationen und Ansprechpartner).

Verhütung und Familienplanung

Praktische Fragen zu Verhütungsmethoden oder Familienplanung beantworten Ärzte sowie verschiedene Beratungsstellen, zum Beispiel „Pro Familia“ oder spezielle Stellen der „Arbeiterwohlfahrt“, der „Caritas“ (Katholische Kirche) oder des Diakonischen Werkes (Evangelische Kirche). Die Adressen und Telefonnummern lassen sich zum Beispiel im Telefonbuch oder in der Lokalzeitung in der Rubrik „Beratungsstellen“ finden.

Sogenannte „Schwangerschaftstests“ sind in Apotheken erhältlich.

Schwangerschaft

Wickeln

Schwangere mit Krankenversicherung haben Anspruch auf besondere Gesundheitsversorgung und soziale Unterstützung: Unter anderem auf Vorsorgeuntersuchungen, ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe, Versorgung mit Medikamenten, Geburt im Krankenhaus und Mutterschaftsgeld.

Informationen sind bei Ärzten und besonderen Beratungsstellen, den sogenannten „Schwangerschaftsberatungsstellen“ erhältlich: Arbeiterwohlfahrt (AWO), Caritas, Diakonisches Werk, Deutsches Rotes Kreuz, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (DPWV), pro familia und die Gesundheitsämter.

Schwangerschaftsabbruch

Schwangerschaftsabbruch (man sagt auch „Abtreibung“) ist in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt: 1.) aus medizinischen Gründen ohne zeitliche Begrenzung, 2.) aus kriminologischen Gründen (zum Beispiel bei Schwangerschaft nach einer Vergewaltigung) bis zur 12. Woche der Schwangerschaft, 3.) aus persönlichen/ sozialen Gründen innerhalb der ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft, wenn der Schwangerschaftsabbruch von der Frau verlangt wird und sie die Bescheinigung einer speziellen Beratungsstelle beim Arzt vorlegt (die notwendige Beratung heißt „Schwangerschafts-Konflikt-Beratung“). Niemand darf Sie zu einer Abtreibung zwingen oder bei Ihrer Entscheidung unter Druck setzen: Das ist strafbar. Informationen bekommen Sie bei vielen Beratungsstellen: bei Ihrem Arzt, bei „Pro Familia“, bei der „Arbeiterwohlfahrt“, bei „Donum Vitae“ oder dem „Diakonischen Werk“. Die Adressen und Telefon-Nummern finden Sie zum Beispiel im Telefonbuch oder in der Tageszeitung Ihres Wohnortes unter der Rubrik „Beratungsstellen“.