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Erste Hilfe

Roteskreuz

Wenn eine Person in einen Unfall verwickelt ist oder als einer der ersten einen Unfall sieht, muss sie „Erste Hilfe“ leisten. Zudem ist sie verpflichtet die Polizei bzw. den Krankenwagen zu rufen. Verlässt man den Unfallort ohne diese Hilfe, kann man wegen „unterlassener Hilfeleistung“ angezeigt werden. Das „Deutsche Rote Kreuz“ (kurz: DRK) bietet regelmäßig Erste-Hilfe-Kurse an, bei denen man Soforthilfemaßnahmen lernen kann.

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