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Führerschein

Führerscheine der Mitgliedsländer der Europäischen Union sind in Deutschland gültig; alle anderen Führerscheine (auch der sogenannte "Internationale Führerschein") jedoch in der Regel nur für ein halbes Jahr. Nach Ablauf muss der deutsche Führerschein bei einem „Ordnungsamt“ beantragt werden. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Stadtverwaltung über die Gültigkeit Ihres Führerscheins.

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