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Krankenversicherung

Roteskreuz

Krankenversicherung bietet finanziellen Schutz bei Krankheit und Mutterschaft. Die Leistungen gelten auch für Ehepartner und Kinder des Versicherten, wenn diese keine oder nur geringfügige eigene Einkünfte haben. Die Versicherten können zwischen verschiedenen Krankenkassen wählen: Allgemeine Ortskrankenkassen, Ersatzkassen, Betriebskrankenkassen oder Innungskrankenkassen. Die Krankenkassen unterscheiden sich geringfügig nach der Höhe der Beiträge und der Leistungen. Der Grundumfang der Leistungen ist gesetzlich festgelegt. Pflichtversichert sind alle Arbeitnehmer bis zu einem bestimmten Einkommen. Ab einem bestimmten höheren Einkommen ist die Mitgliedschaft der gesetzlichen Krankenkassen freiwillig, alternativ kann man sich privat versichern.

Weitere Informationen finden Sie unter Hyperlink: www.gkv.info, Hyperlink: www.die-gesundheitsreform.de/presse/publikationen/broschueren/index.html.

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