[Direkt zum Inhalt springen].

Home > Arbeit und soziale Sicherung  > Arbeitslosigkeit und Existenzsicherung

Arbeitslosigkeit und Existenzsicherung

Sollten Sie arbeitslos werden, erhalten Sie Hilfe und Informationen bei der örtlichen Agentur für Arbeit bzw. dem JobCenter. Das JobCenter berät und unterstützt Sie bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung (siehe Kapitel Querverweis: Arbeitsuche und –aufnahme). Sie müssen sich persönlich bei der örtlichen Agentur für Arbeit/JobCenter arbeitslos melden, sobald Sie von Ihrer Kündigung erfahren. Andernfalls drohen Kürzungen von Leistungen.

Möglicherweise besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld aus der Arbeitslosenversicherung (siehe Kapitel Querverweis: Arbeitslosenversicherung). Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen Sie in den letzten drei Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens zwölf Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt gewesen sein. Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldes richten sich nach der Höhe Ihres vorherigen Einkommens und der Dauer Ihrer vorherigen Beschäftigung. Wenn Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben oder der Anspruch ausläuft, erhalten Arbeitssuchende und Erwerbsfähige eine staatliche Existenzsicherung, das so genannte Arbeitslosengeld II (ALGII). Die pauschale Höhe dieser Grundsicherung ist zumeist deutlich niedriger als das Arbeitslosengeld. Auch das Arbeitslosengeld II wird beim örtlichen JobCenter beantragt. Wer aufgrund seines Alters oder einer Behinderung erwerbsunfähig ist, erhält die so genannte Sozialhilfe. Diese entspricht in etwa der Höhe des Arbeitslosengeldes II.

Information: Achtung! Der Bezug von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe kann zu aufenthaltsrechtlichen Problemen führen. Informieren Sie sich frühzeitig!

vorherige Seite: Kinder- und Jugendarbeitsschutz

nächste Seite: Sozialversicherung


Drucken: