Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise
Die Anerkennung von Bildungsnachweisen in der Bundesrepublik Deutschland ist Sache der einzelnen Bundesländer. Sie müssen sich daher an die Institutionen in Ihrem Bundesland wenden. Zuständig sind für:
- Hochschulabschlüsse: Kultusministerien oder in einzelnen Fachrichtungen Landesprüfungsämter www.bildungsserver.de
- Nicht-akademische berufliche Abschlüsse: Industrie und Handelskammer www.ihk.de, Handwerkskammer www.handwerk-info.de, Regierungspräsidien
- Abschlüsse aller beruflichen Schulen: Oberschulämter der Kommunen
Die Arbeitsagentur bietet online zu allen Fragen der Anerkennung von Bildungsnachweisen weiterführende Hinweise: www.arbeitsagentur.de
Siehe dazu auch www.europa.eu.int/citizensrights