Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise
Die Anerkennung von Bildungsnachweisen in der Bundesrepublik Deutschland ist Sache der einzelnen Bundesländer. Sie müssen sich daher an die Institutionen in Ihrem Bundesland wenden. Zuständig sind für:
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Hochschulabschlüsse: Kultusministerien oder in einzelnen Fachrichtungen Landesprüfungsämter
www.bildungsserver.de
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Nicht-akademische berufliche Abschlüsse: Industrie und Handelskammer
www.ihk.de, Handwerkskammer
www.handwerk-info.de, Regierungspräsidien
- Abschlüsse aller beruflichen Schulen: Oberschulämter der Kommunen
Die Arbeitsagentur bietet online zu allen Fragen der Anerkennung von Bildungsnachweisen weiterführende Hinweise: www.arbeitsagentur.de
Siehe dazu auch www.europa.eu.int/citizensrights