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Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise

Die Anerkennung von Bildungsnachweisen in der Bundesrepublik Deutschland ist Sache der einzelnen Bundesländer. Sie müssen sich daher an die Institutionen in Ihrem Bundesland wenden. Zuständig sind für:

Die Arbeitsagentur bietet online zu allen Fragen der Anerkennung von Bildungsnachweisen weiterführende Hinweise: Hyperlink: www.arbeitsagentur.de

Siehe dazu auch Hyperlink: www.europa.eu.int/citizensrights

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