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Gleichgeschlechtliche Partnerschaften

Diskriminierung von Homosexuellen ist in Deutschland verboten. Aber ganz selbstverständlich ist der Umgang mit diesem Thema noch nicht. Eine Reihe bekannter Persönlichkeiten sind homosexuell und machen daraus kein Geheimnis. „Ich bin schwul und das ist gut so“, sagte zum Beispiel der Regierende Bürgermeister der Hauptstadt Berlin, Klaus Wowereit, vor seiner Wahl. Homosexuelle bzw. „gleichgeschlechtliche Partnerschaften“ sind rechtlich weitgehend mit ehelichen Partnerschaften gleichgestellt. Das ist im „Gesetz zur Gleichbehandlung homosexueller Partnerschaften“ festgelegt. Gleichbehandlung bedeutet z.B. auch, dass dem ausländischen Lebenspartner eines Homosexuellen zur Herstellung und Wahrung einer lebenspartnerlichen Gemeinschaft eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann.

Information: Informationen erhält man im „Standesamt“ im Rathaus der Stadt oder bei den Beratungsstellen und Interessenvertretungen von Schwulen oder Lesben, die es in den meisten größeren Städten gibt.

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