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Sexuelle Belästigung

Sexuelle Belästigung von Frauen und Männern ist in der Bundesrepublik verboten. Zum Beispiel schützt am Arbeitsplatz das „Beschäftigtenschutzgesetz“ alle Frauen und Männer vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist jedes sexuell bestimmte Verhalten, das von den Betroffenen nicht gewünscht ist. Zum Beispiel körperliche Berührungen und Übergriffe, Bemerkungen mit sexuellem Inhalt, Vorzeigen pornografischer Darstellungen und Aufforderungen zu sexuellen Handlungen. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Beschwerde zu überprüfen. Sexuelle Belästigung kann zur fristlosen Kündigung für den Verursacher führen.

Informationen zum Thema Sexuelle Belästigung oder Gewalt in der Familie sind beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter Hyperlink: www.bmfsfj.de erhältlich.

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