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Ausländer aus Nicht-EU-Staaten

Ausländer, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes besitzen, nennt man Drittstaatsangehörige. Die folgenden Informationen erklären den rechtlichen Status von Drittstaatsangehörigen in Deutschland. Informationen zum Status von Unionsbürgern finden sich im Kapitel Querverweis: Unionsbürger und ihre Familienangehörigen.

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