Ausländer aus Nicht-EU-Staaten
Ausländer, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes besitzen, nennt man Drittstaatsangehörige. Die folgenden Informationen erklären den rechtlichen Status von Drittstaatsangehörigen in Deutschland. Informationen zum Status von Unionsbürgern finden sich im Kapitel Unionsbürger und ihre Familienangehörigen.