Das TARNWERK

 
 

Die Auswahl des Objektes war die wichtigste Frage bei der Errichtung einer Scheinanlage. Man wählte als erstes Einrichtungen und Industriewerke aus, deren Erhaltung und Erzeugung für die Wehrkraft von besonderer Bedeutung waren (z.B. Flughäfen, wichtige Betriebe der Rüstungsindustrie, Verkehrsanlagen usw.). Ferner mußten sie luftgefährdet und durch ihre Betriebseinrichtungen luftempfindlich sein, damit ein zusätzlicher Schutz durch Ablenkung feindlicher Flieger gewährt wurde. Die Auswahl des Standortes oblag den Luftgaukommandos in Zusammenarbeit mit weiteren beteiligten Stellen. Der Standort sollte möglichst frei und abgelegen von menschlichen Siedlungen sein, ein Sicherheitsabstand von 1000 m nach allen Seiten wurde im allgemeinen eingehalten. Es war von ausschlaggebender Bedeutung, die Scheinanlage in der vermutlichen Einflugrichtung vor dem Schutzobjekt aufzubauen und sie ihrer Lage nach an ähnlichen Geländepunkten oder Linien anzulegen, wie sie am Schutzobjekt vorhanden waren. Die Aufgabe der Scheinanlagen bestand darin, feindlichen Fliegern die wahre Lage eines Angriffsobjektes vorzutäuschen, Bombenabwürfe auf sich zu ziehen und damit die wirklichen Objekte zu schützen. Waren die Tagesscheinanlagen großräumiger und materialintensiv, da das Schutzobjekt in seiner Gesamtheit dargestellt werden mußte, so besaßen die Nachtscheinanlagen einen eher primitiven und behelfsmäßigen Charakter. In der Imitierung industrieller Feuer- und Raucherscheinungen sowie in der Darstellung von Verdunklungsfehlern zeigten sie aber einen außergewöhnlichen Ideenreichtum. Die Kosten der Scheinanlagen wurden bei der Industrie und den Verkehrsanlagen zum Teil, sonst in vollem Umfang vom Reichsluftfahrtministerium getragen.
Die ersten Scheinanlagen, insbesondere die der Industrie, wurden von den verstärkten Belegschaften der Betriebe bedient. Inzwischen wurden besondere Einheiten im Rahmen der Luftschutz-Truppe aufgestellt, die den Luftgaukommandos für die 1941/1942 zahlreich entstehenden Scheinanlagen zur Verfügung gestellt wurden. Die Unterstellungsverhältnisse regelte das zuständige Luftgaukommando. In flakgeschützten Gebieten war der Führer der Scheinanlage dem Flakkommandeur taktisch und wirtschaftlich unterstellt. Sowohl der Einsatz der gesamten Scheinanlage als auch das Zünden und Erweitern der Erfolgsfeuer, besonders aber der Einsatz der Scheinsignalraketen nach Zahl, Art und Farbe wurde vom Flakkommandeur des Schutzobjektes befohlen, sofern das Luftgaukommando sich in Ausnahmefällen nicht den Einsatzbefehl unmittelbar vorbehalten hatte.


zurück

 

Definition

links oben: Bodenstedter Feldmark mit Tarnwerk 1945; rechts oben: heute; links unten: Werksgelände Salzgitter AG heute; rechts unten: Bildausschnitt

Quelle: Oertel U. et al in „Vergessene Welten - Die Scheinanlage bei Bodenstedt“, 2005