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Kinder und Jugendliche

Soet

Das Interesse der Eltern am Alltag ihrer Kinder im Kindergarten und in der Schule ist meist ausdrücklich erwünscht. In vielen Kindergärten gibt es zum Beispiel „Elternbeiräte“, in den Schulen zur Information regelmäßig den allgemeinen „Elternsprechtag“. Eltern haben die Möglichkeit, in der „Klassenpflegschaft“ oder „Elternpflegschaft“ aktiv zu sein oder in der „Schulpflegschaft“ und in der „Schulkonferenz“. Auch die Schüler sollen sich engagieren: Sie wählen einen „Klassensprecher“, eine „Schülervertretung“ und einen „Schülersprecher“.

Kindergeld

Eltern, die ein Kind oder mehrere Kinder haben, bekommen Kindergeld. Das Kindergeld ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt. Das Kindergeld bekommt man auch, wenn man nicht arbeitet. Das Kindergeld muss bei der Familienkasse des Arbeitsamtes oder beim Arbeitgeber beantragt werden.

Information: Hinweis: Über das staatliche Kindergeld oder Erziehungsgeld usw. informiert die Informationsbroschüre „Staatliche Hilfen für Familien“. Diese Information gibt es beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und in den Beratungsstellen ihrer Stadt.

Hyperlink: www.bmfsfj.de

Kindergarten

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Für jedes Kind ab drei Jahren besteht ein gesetzlicher Anspruch auf einen Platz im Kindergarten. Diesen Anspruch sollte man auch nutzen, denn in der Kindertagesstätte (Kita) finden Kinder Freunde und Spielkameraden und haben die Chance, spielerisch Deutsch zu lernen. An den Kosten für die Betreuung im Kindergarten müssen sich Eltern beteiligen: Die Beitragshöhe hängt vom Einkommen ab. Die meisten Plätze sind Halbtagsbetreuungen (morgens bis mittags). Rund 30 Prozent bieten Ganztagsbetreuung. Kindergärten werden von den „Kommunen“, also den Städten und Gemeinden, von den Kirchen und den „Wohlfahrtsverbänden“ betrieben. Außerdem gibt es von Elterninitiativen selbstorganisierte „Kitas“ und „Betriebskindergärten“ in größeren Unternehmen. Um für Kinder einen Platz in der Nähe der Wohnung zu finden, sollte man sich möglichst frühzeitig informieren. Informationen gibt es im Rathaus bzw. bei der Stadtverwaltung.

Für Kleinkinder bis drei Jahren gibt es keine Betreuungsgarantie. Diese sogenannten „Krippen-Plätze“ sind sehr knapp. Je früher man sich nach einer Betreuung erkundigt, desto größer ist die Chance, einen Platz zu bekommen.

Darüber hinaus gibt es in vielen Bundesländern vorschulische Angebote. Das heißt, Grundschulen bieten Kindern ein Jahr vor der Einschulung eine Vorbereitung auf die Grundschule an: durch spielerisches Lernen können auch hier die Kinder ihre deutschen Sprachkenntnisse ausbauen. Dieses feste Halbtagsangebot ist kostenfrei.

Schule

Zeugnis

In der Bundesrepublik gilt für alle Kinder die Schulpflicht. In den 16 Bundesländern sind die Schulbestimmungen unterschiedlich, Kinder werden jedoch in der Regel mit 6 Jahren eingeschult. Unter bestimmten Bedingungen können Anträge auf eine frühere oder spätere Einschulung gestellt werden. Über die genauen Bestimmungen informieren die örtlichen Schulämter. Das neue Schuljahr beginnt in Deutschland jeweils nach den Sommerferien.

Die meisten Schulen sind Halbtagsschulen: Das heißt, der Unterricht dauert in der Regel von morgens bis mittags, in den ersten beiden Schuljahren sind es oft nur wenige Stunden am Vormittag. Es gibt aber auch Schulen mit einer Nachmittagsbetreuung. Wenn Kinder eine besondere Förderung brauchen, weil sie noch neu in Deutschland sind, bieten die Schulen Informationen an. Diese zusätzliche Förderung wird oft „Förderunterricht“, „Nachhilfe“ oder „Hausaufgaben-Hilfe“ genannt. Über die jeweiligen Angebote informieren auch die Wohlfahrtsverbände.

Der Schulbesuch der Kinder dauert mindestens neun oder zehn Jahre. Sie können weiter zur Schule gehen, um Abitur zu machen. Oder, ab dem 16. Lebensjahr, eine Berufsausbildung beginnen.

Die Grundschule: Im Alter von etwa sechs bis zehn Jahren, bzw. zwölf Jahren, besuchen Kinder die „Grundschule“. Die Zeit auf der Grundschule dauert vier Jahre („Klasse eins bis vier“); in manchen Bundesländern sind es sechs Jahre. Nach der Grundschule gibt es unterschiedliche weiterführende Schulen: Haupt- und Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen. An einer Gesamtschule werden Schülerinnen und Schüler aller Leistungsgruppen unterrichtet. Die geeignete Schule wird zusammen mit den Lehrern abgestimmt. Ein Wechsel von einer Schulform auf eine andere ist möglich.

Die Hauptschule und die Realschule: Hauptschulen werden in der Regel vom 5. bis zum 9. Schuljahr besucht. In der Realschule verbringen die Schüler im Allgemeinen das 5. bis 10. Schuljahr. Auf die Haupt- oder Realschule folgt meistens eine Berufsausbildung, der Besuch einer Fachschule, die auf spezielle Berufe vorbereitet (zum Beispiel die „Handelsschule“) oder der Wechsel in ein Gymnasium.

Jugendliche und Berufsausbildung

Wie Jugendliche eine Berufsausbildung machen können, wird im 9. oder 10. Schuljahr in der Schule erklärt. Informationen zur Berufsausbildung sind zudem bei der Berufsberatung der Arbeitsämter, in den Berufsinformationszentren (BIZ) oder bei Wohlfahrtsverbänden und Bildungsberatungsstellen erhältlich. Kinder, die einen Großteil der Schulausbildung nicht in Deutschland gemacht haben, können während einer Berufsausbildung besondere Unterstützung (sogenannte ausbildungsbegleitende Hilfen) bekommen oder Vorbereitungskurse in speziellen Ausbildungseinrichtungen besuchen.

Musik und Sport

Wenn sich Kinder und Jugendliche für besondere Freizeitaktivitäten interessieren – wie Sport, Musik usw. – können sie sich im Rathaus der Stadt über Angebote informieren. Oft finden sich Hinweise auf Angebote auch in den lokalen Tageszeitungen. In vielen Städten gibt es „Jugendmusikschulen“, Musikschulen mit speziellen Angeboten für Kinder und Jugendliche. Beim „Sportbund“ bekommt man Informationen über die Sportvereine. Auch Volkshochschulen bieten für Kinder Freizeitaktivitäten an, so z.B. Mal- oder Handwerkskurse.

Fernsehen

Kinderprogramme gibt es bei fast allen Sendern. Eine der bekanntesten Produktionen ist seit 30 Jahren „Die Sendung mit der Maus“. Neben der Maus ist auch die Sendung „Löwenzahn“ sehr beliebt. Im Internet finden man die Maus unter Hyperlink: www.wdrmaus.de. Ein besonderer Fernsehsender für Kinder ist der „Kinderkanal“, auch „KiKa“ genannt. KiKa ist ein nicht-kommerzieller Sender mit vielen pädagogisch aufgearbeiteten Sendungen für Kinder.

Bücher und Märchen

Kinderbuecher

Wer Janosch, die Tiger-Ente oder der Kasten-Frosch sind, auf diese Frage wird man in einer Buchhandlung sehr schnell eine Antwort finden: Der Kinderbuchautor Janosch ist seit langem einer der erfolgreichsten Erzähler und Zeichner für Kinder.

Traditionelle Kindergeschichten und Märchen sind zum Beispiel die gesammelten Werke der „Brüder Grimm“ („Hänsel und Gretel“, „Die Bremer Stadtmusikanten“, „Rotkäppchen“, „Sterntaler“, „Rapunzel“, „König Drosselbart“, „Schneewittchen und die sieben Zwerge“, „Dornröschen“).

Berühmt sind auch die (Bilder-) Geschichten von Wilhelm Busch. Eines seiner bekanntesten Werke heißt „Max und Moritz“.

Jugendschutz

In einem besonderen Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit ist unter anderem festgelegt, was Kinder und Jugendliche allein – ohne Aufsicht der Eltern – tun dürfen und was nicht. Zum Beispiel gilt für Kinder unter 16 Jahren das Verbot für den Konsum von Zigaretten. An Jugendliche unter 16 bzw. 18 Jahren darf kein Alkohol verkauft werden (dies richtet sich nach dem Alkoholgehalt der Getränke). Abends nach 22 Uhr dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 bzw. 18 Jahren sich laut Gesetz nur unter bestimmten Bedingungen in der Öffentlichkeit aufhalten (z.B. in Diskotheken). Genaue Informationen sind in den Jugendämtern erhältlich.