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Jugendschutz

In einem besonderen Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit ist unter anderem festgelegt, was Kinder und Jugendliche allein – ohne Aufsicht der Eltern – tun dürfen und was nicht. Zum Beispiel gilt für Kinder unter 16 Jahren das Verbot für den Konsum von Zigaretten. An Jugendliche unter 16 bzw. 18 Jahren darf kein Alkohol verkauft werden (dies richtet sich nach dem Alkoholgehalt der Getränke). Abends nach 22 Uhr dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 bzw. 18 Jahren sich laut Gesetz nur unter bestimmten Bedingungen in der Öffentlichkeit aufhalten (z.B. in Diskotheken). Genaue Informationen sind in den Jugendämtern erhältlich.