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Schwangerschaft

Wickeln

Schwangere mit Krankenversicherung haben Anspruch auf besondere Gesundheitsversorgung und soziale Unterstützung: Unter anderem auf Vorsorgeuntersuchungen, ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe, Versorgung mit Medikamenten, Geburt im Krankenhaus und Mutterschaftsgeld.

Informationen sind bei Ärzten und besonderen Beratungsstellen, den sogenannten „Schwangerschaftsberatungsstellen“ erhältlich: Arbeiterwohlfahrt (AWO), Caritas, Diakonisches Werk, Deutsches Rotes Kreuz, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (DPWV), pro familia und die Gesundheitsämter.

Schwangerschaftsabbruch

Schwangerschaftsabbruch (man sagt auch „Abtreibung“) ist in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt: 1.) aus medizinischen Gründen ohne zeitliche Begrenzung, 2.) aus kriminologischen Gründen (zum Beispiel bei Schwangerschaft nach einer Vergewaltigung) bis zur 12. Woche der Schwangerschaft, 3.) aus persönlichen/ sozialen Gründen innerhalb der ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft, wenn der Schwangerschaftsabbruch von der Frau verlangt wird und sie die Bescheinigung einer speziellen Beratungsstelle beim Arzt vorlegt (die notwendige Beratung heißt „Schwangerschafts-Konflikt-Beratung“). Niemand darf Sie zu einer Abtreibung zwingen oder bei Ihrer Entscheidung unter Druck setzen: Das ist strafbar. Informationen bekommen Sie bei vielen Beratungsstellen: bei Ihrem Arzt, bei „Pro Familia“, bei der „Arbeiterwohlfahrt“, bei „Donum Vitae“ oder dem „Diakonischen Werk“. Die Adressen und Telefon-Nummern finden Sie zum Beispiel im Telefonbuch oder in der Tageszeitung Ihres Wohnortes unter der Rubrik „Beratungsstellen“.