Ein Handbuch für Deutschland > Im Alltag  > Gesundheit  > Apotheken und Medikamente

Apotheken und Medikamente

Spritze

Medikamente gibt es in der Bundesrepublik nur in „Apotheken“. Die meisten Medikamente bekommt man nur durch eine Anweisung eines Arztes. Es sind die sogenannten „verschreibungspflichtigen“ Medikamente. Für diese Medikamente muss der Arzt ein „Rezept“ schreiben. In der Apotheke wird das Rezept dann abgegeben und der Patient bekommt die Medikamente gegen einen festgelegten Beteiligungsbeitrag. Einkommensschwache Haushalte können bei ihrer Krankenkasse eine Befreiung von dieser „Zuzahlungspflicht“ beantragen.

Leichte Schmerzmittel wie Kopfschmerztabletten sind in Apotheken ohne Rezept erhältlich.

Privatpatienten (siehe Kapitel Querverweis: Krankenversicherung) müssen ihre Medikamente zunächst einmal selbst bezahlen. Die Quittung muss bei der privaten Krankenkasse abgeben werden. Sie erstattet die Kosten dann zurück.

Zu allen Tages- und Nachtzeiten hat mindestens eine Apotheke in der näheren Umgebung Notdienst. In ländlichen Regionen muss man vielleicht bis in den nächsten Ort fahren. Die Adressen stehen in den lokalen Tageszeitungen unter der Rubrik „Apotheken-Notdienst“. Außerdem gibt es an jeder Apotheke ein Hinweisschild, welche Apotheke in Ihrer Nähe geöffnet hat.