Elektrizität/ Strom und Gas
Für die Strom- oder Gasversorgung muss sich der Mieter als Kunde bei den zuständigen Unternehmen an seinem Wohnort anmelden. Der Vermieter, die Hausverwaltung oder der Hausmeister informieren darüber, wer für die Versorgung zuständig ist.
Das einfachste ist, den Strom beim in der Stadt ansässigen Versorgungsunternehmen zu bestellen. Für die Stromversorgung gibt es aber eine besondere Regelung: man kann Strom im Prinzip bei jedem in Deutschland (oder in einem Mitgliedsland der Europäischen Union) ansässigen Elektrizitätsunternehmen beziehen. Hier gibt es oft erhebliche Preisunterschiede. Auch die Art der Strom-Erzeugung lässt sich wählen: Ökostrom, Atomstrom etc.
Informationen zum Thema Stromversorgung und Preisvergleiche bietet die Verbraucher-Beratung.
Im Internet z.B.:
www.billig-strom.de
www.stromtarife.de
www.stromtip.de