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Winterdienst und Kehrwoche

Putzen

Gibt es keinen Hausmeister, sind die Mieter dazu verpflichtet, im Winter den Schnee und das Eis vor dem Haus zu beseitigen. Das ist meistens im Mietvertrag beschrieben. Besteht diese Verpflichtung, ist der jeweilige Mieter für solche Verletzungen haftbar, die durch seine Nachlässigkeit entstanden sind. Darüber hinaus ist es in manchen Regionen üblich, wöchentlich die Straße zu kehren.