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Steuern

Einkommens- und Lohnsteuer

Versteuert wird das Brutto-Gehalt. Der Steuersatz hängt von der Höhe des Gehaltes ab (Progressivsteuer). Außerdem erfolgt je nach Familienstand eine Einstufung in eine von sechs so genannten „Steuerklassen“ (I-VI). Die Steuerklasse richtet sich unter anderem danach, ob man ledig oder verheiratet ist, Kinder hat oder „Zweit-Verdiener“ ist. Insbesondere wenn in einem Haushalt beide Ehepartner über steuerpflichtiges Einkommen verfügen, können bestimmte Kombinationen von Steuerklassen sinnvoll sein. Angaben zur Steuerklasse und zu Kindern sind auf der Lohnsteuerkarte eingetragen, die man von der Stadtverwaltung erhält.

Die Lohnsteuerkarte wird beim Arbeitgeber hinterlegt, der Ihr Gehalt und weitere Angaben dort einträgt. Die Steuern werden automatisch jeden Monat vom Brutto-Gehalt abgezogen. Mit der Einkommenssteuererklärung („Lohnsteuerjahresausgleich“) muss jedes Jahr die Steuerkarte des Vorjahres beim Finanzamt vorgelegt werden. Beim Lohnsteuerjahresausgleich werden sämtliche Einkommen, die man im Vorjahr hatte (z.B. auch Zinsen und Mieteinahmen) mit den gezahlten Steuern verrechnet. Außerdem gibt es so genannte „Freibeträge“ und viele Möglichkeiten, Ausgaben von der Steuer „abzusetzen“. In manchen Fällen bekommt man deswegen beim Lohnsteuerjahresausgleich vom Finanzamt Geld zurück.

Das deutsche Steuersystem ist kompliziert, aber es kann sich lohnen, sich bei einem Lohnsteuerverein oder einem Steuerberater zu informieren. Auch die Finanzämter sind zu Auskünften verpflichtet.

Nähere Informationen erhalten Sie beim örtlichen Finanzamt oder bei einem Steuerberater sowie im Internet unter Hyperlink: www.finanzamt.de. Das Bundesministerium für Finanzen stellt unter Hyperlink: www.bundesfinanzministerium.de die Broschüre „Steuern von A bis Z“ bereit.

Kirchensteuer

Hand-buch2

Wer Mitglied der Katholischen oder Evangelischen Kirche ist, zahlt in Deutschland Kirchensteuer. Jüdische Gemeindemitglieder zahlen die jüdische Kultussteuer, die der Kirchensteuer entspricht. Für andere Religionsgemeinschaften wird keine Steuer erhoben.