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Rentenversicherung

Die Rentenversicherung ist die wichtigste Säule für die Alterssicherung. Außer den Arbeitnehmern sind unter anderem auch Auszubildende und bestimmte Gruppen von Selbstständigen versichert. Hauptaufgaben der Rentenversicherung sind:

Für einen Anspruch auf Rente müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die versicherten Männer und Frauen müssen ein bestimmtes Lebensalter erreicht (Altersgrenze), eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) erfüllt und einen Rentenantrag gestellt haben. In der Regel wird die Rente ab dem 65. Lebensjahr bezogen, ein vorgezogener oder hinausgeschobener Rentenbeginn ist möglich. Über die Regelungen für Teilrenten, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Renten wegen Todes (Witwen- und Waisenrente) informiert das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung.

Weitere Informationen finden Sie unter Hyperlink: www.renteninfo-online.de, Hyperlink: www.bfa.de,Hyperlink: www.lva.de.

Zusatzrente

Die staatliche Rente, die auf dem Solidaritätsprinzip beruht, sollte um eine freiwillige zusätzliche Altersvorsorge ergänzt werden, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Über staatliche Förderungen bei zusätzlichen privaten oder betrieblichen Rentenversicherungen informieren zum Beispiel die Verbraucherberatungen.