Individuelles und kollektives Arbeitsrecht
Alle Arbeitnehmer, Angestellte oder Arbeiter, haben in Deutschland bestimmte Rechte, die durch Gesetze, Tarifverträge und/oder Einzelarbeitsverträge festgelegt sind. Das Arbeitsrecht dient vor allem dazu, die Arbeitnehmer zu schützen. Alle Arbeitnehmer haben mit und ohne schriftlichen Arbeitsvertrag bestimmte individuelle Mindestrechte, zum Beispiel:
- das Recht auf bezahlten Urlaub
- das Recht auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen
- das Recht auf Kündigungsschutz (einschl. Kündigungsfristen)
- das Recht auf schriftliche Information über die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsvertrages
- das Recht auf Mutterschutz
Abweichend vom Gesetz können im Tarifvertrag bessere Bedingungen vereinbart werden und im Arbeitsvertrag bessere Bedingungen als im Tarifvertrag. Dieses nennt man das Günstigkeitsprinzip. Arbeitsbedingungen unter dem gesetzlichen Mindeststandard sind nicht zulässig und nicht gültig.
Hinzu kommt das kollektive Arbeitsrecht, das aus dem Tarifvertragsrecht, dem Betriebsverfassungsrecht und der Unternehmensmitbestimmung besteht.