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Formalitäten zur Arbeitsaufnahme

Um eine Arbeit aufzunehmen, brauchen Drittstaatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Aufnahme einer Arbeit berechtigt, oder eine Niederlassungserlaubnis (für Drittstaatsangehörige siehe Kapitel Querverweis: Ausländer aus Nicht-EU-Staaten). Unionsbürger benötigen keine gesonderte Arbeitsgenehmigung (siehe Kapitel Querverweis: Unionsbürger und ihre Familienangehörigen).

Jeder Arbeitnehmer braucht ferner eine Steuerkarte und einen Sozialversicherungsausweis. Eine Lohnsteuerkarte wird von der Stadt oder Gemeinde ausgestellt, in der man mit seinem Hauptwohnsitz angemeldet ist. Den Sozialversicherungsausweis erhält man bei den Rentenversicherungsträgern. Bei erstmaliger Aufnahme einer Erwerbstätigkeit meldet in der Regel der Arbeitgeber den Beschäftigten an, der dann eine Sozialversicherungsnummer und einen Sozialversicherungsausweis erhält. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber, an Ihre Krankenkasse oder die zuständige Landesversicherungsanstalt.