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Frauen

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“. (GG, Art. 3 Abs. 2)
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Um die Gleichbehandlung von Frauen im Beruf und in der Gesellschaft zu fördern, gibt es „Gleichstellungsgesetze“, die sich vorrangig auf den öffentlichen Dienst beziehen. In vielen Städten gibt es spezielle Beratungs- und Informationsbüros zur besonderen Unterstützung und Förderung von Frauen. Diese Beratungsbüros heißen oft „Regionalstelle Frau und Beruf“, „Frauenbüro“ oder „Gleichstellungsstelle“. In den meisten Städten und in vielen (großen) Unternehmen gibt es auch sogenannte „Gleichstellungsbeauftragte“, die den Auftrag haben, die besonderen Interessen von Frauen zu vertreten.

Um Frauen in der Politik zu fördern und ihnen den Zugang zu entscheidenden Positionen zu erleichtern, gibt es z.B. in einigen politischen Parteien eine Frauenquote. In diesen Fällen ist eine bestimmte Anzahl von Funktionen und Ämtern für Frauen reserviert.