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Kommunalwahlen

Außer den Wahlen zum Bundestag und zu den Landtagen gibt es in allen Städten und Gemeinden – den Kommunen – Wahlen zum „Stadtrat“ oder „Gemeinderat“ bzw. zum „Kreistag“. Diese Institutionen werden oft auch „Kommunalparlamente“ genannt. Sie entscheiden im Rahmen der Bundes- und Landesgesetze selbstständig über alle Angelegenheiten der Kommune. Man spricht von „kommunaler Selbstverwaltung“. Oberster Repräsentant in den Städten und Gemeinden ist der „(Ober-) Bürgermeister“ oder der „Landrat“.